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Schule

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In Deutschland besteht Schulpflicht für Kinder im Alter von 6-15 Jahren. Zugleich haben Eltern Anspruch auf einen Schulplatz für ihre Kinder. Dabei können sie wählen zwischen staatlichen und privaten Schulen. Letztere erheben in der Regel Gebühren, sind jedoch insbesondere im Hinblick auf Internationale Schulen, welche auf interkulturelle Unterschiede Rücksicht nehmen und an denen der Unterricht zumeist auf Englisch stattfindet, speziell für aus dem Ausland kommende Eltern ggf. interessant.

In Deutschland ist die Bildungsgesetzgebung dezentralisiert, das heißt, die Bildungssysteme unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. In Sachsen können Kinder ab dem Alter von 3 Jahren eine Vorschuleinrichtung besuchen. Diese ist in Deutschland jedoch im Gegensatz zur (staatlichen) Schule freiwillig und kostenpflichtig. Für Kinder im Alter von 6-15 Jahren besteht deutschlandweit Schulpflicht:

  • In Sachsen gehen die Kinder nach der Einschulung zunächst 4 Jahre auf die Grundschule. Im vierten Schuljahr erhalten die Eltern eine Bildungsempfehlung hinsichtlich des geeigneten Sekundarschultyps für das Kind: Dies kann zum einen die Mittelschule, zum anderen das Gymnasium sein.
  • Die Mittelschule umfasst in Sachsen die Klassen 5-10 und bietet drei Arten von Abschlüssen an:
    • den Hauptschulabschluss (nach der 9. Klasse)
    • den Qualifizierenden Hauptschulabschluss (nach der 9. Klasse und einer bestandenen Zusatzprüfung)
    • den Realschulabschluss (nach der 10. Klasse und bestandener Abschlussprüfung).
  • Auf Wunsch der Eltern und bei entsprechender Leistung des Schülers ist ein Wechsel zwischen den einzelnen Abschlüssen noch bis zur 9. Klasse möglich.
  • Das Gymnasium umfasst die Klassen 5-12 und dient der Vorbereitung auf die allgemeine Hochschulreife, das Abitur, welches in Deutschland auch die allgemeine Voraussetzung für den Hochschulzugang darstellt.

Die Klassen 5-6 in den Sekundarschulen haben jeweils „Orientierungsfunktion“, das heißt, hier besteht je nach Leistungsfähigkeit des Schülers noch die Möglichkeit des relativ unkomplizierten Wechsels zwischen Mittelschule und Gymnasium.

Private Schulen sind im Gegensatz zu den staatlichen Schulen häufig gebührenpflichtig. Diese können bis zu 800,00 Euro monatlich betragen. Zudem ist bei privaten Schulen darauf zu achten, dass der dort verliehene Abschluss staatlich anerkannt ist. Der Vorteil von privaten Schulen für Eltern aus dem Ausland liegt insbesondere darin, dass es Internationale Schulen gibt, an welchen Rücksicht auf interkulturelle Unterschiede genommen wird und an denen der Unterricht in einer Fremdsprache, in der Regel Englisch, stattfindet, was den Kindern unter Umständen die Eingewöhnung erleichtert.

Eine Recherchemöglichkeit für Privatschulen in Sachsen können Sie hier finden. Für eine Übersicht zu den Schulen in Chemnitz klicken Sie bitte hier .

Studierende, Promovierende und Beschäftigte der TU Chemnitz können sich im Hinblick auf Unterstützung bei der Suche nach einer für ihre Kinder passenden Schule in Chemnitz und Umgebung sowie bei der Beantragung eines Schulplatzes gerne an den Familienservice der Universität wenden.