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Schule

In Deutschland besteht Schulpflicht für Kinder im Alter von 6-15 Jahren. Zuvor können Kinder von dem Alter von 3 Jahren an eine Vorschuleinrichtung besuchen. Diese ist in Deutschland jedoch im Gegensatz zur Schule freiwillig und kostenpflichtig. Informationen über die Verfügbarkeit solcher Einrichtungen in Chemnitz erteilt das Amt für Jugend und Familie.

Da in Deutschland die Bildungsgesetzgebung in den Zuständigkeitsbereich der einzelnen Bundesländer fällt, unterscheiden sich die Bildungssysteme von Bundesland zu Bundesland. 
In Sachsen gehen die Kinder nach der Einschulung zunächst 4 Jahre auf die Grundschule. Im vierten Schuljahr erhalten die Eltern eine Bildungsempfehlung hinsichtlich des geeigneten Sekundarschultyps für das Kind: Dies kann zum einen die Mittelschule, zum anderen das Gymnasium sein.

Die Mittelschule umfasst in Sachsen die Klassen 5-10 und bietet drei Arten von Abschlüssen an:

  • den Hauptschulabschluss (nach der 9. Klasse)
  • den Qualifizierenden Hauptschulabschluss (nach der 9. Klasse und einer bestandenen Zusatzprüfung)
  • den Realschulabschluss (nach der 10. Klasse und bestandener Abschlussprüfung)

Auf Wunsch der Eltern und bei entsprechender Leistung des Schülers ist ein Wechsel zwischen den einzelnen Abschlüssen noch bis zur 9. Klasse möglich.

Das Gymnasium umfasst die Klassen 5-12 und dient der Vorbereitung auf die allgemeine Hochschulreife, das Abitur. Die Klassen 5-6 in den Sekundarschulen haben jeweils „Orientierungsfunktion“, das heißt, hier besteht je nach Leistungsfähigkeit des Schülers noch die Möglichkeit des relativ unkomplizierten Wechsels zwischen Mittelschule und Gymnasium. Schulen in Chemnitz in unmittelbarer Nähe zu Ihrem Wohnsitz können Sie hier recherchieren.