
In Deutschland besteht Schulpflicht für Kinder im Alter von 6-15 Jahren. Zuvor können Kinder von dem Alter von 3 Jahren an eine Vorschuleinrichtung besuchen. Diese ist in Deutschland jedoch im Gegensatz zur Schule freiwillig und kostenpflichtig. Informationen über die Verfügbarkeit solcher Einrichtungen in Chemnitz erteilt das Amt für Jugend und Familie.
Da in Deutschland die Bildungsgesetzgebung in den Zuständigkeitsbereich
der einzelnen Bundesländer fällt, unterscheiden sich die Bildungssysteme
von Bundesland zu Bundesland.
In Sachsen gehen die Kinder nach der Einschulung zunächst 4 Jahre auf
die Grundschule. Im vierten Schuljahr erhalten die Eltern
eine Bildungsempfehlung hinsichtlich des geeigneten Sekundarschultyps für
das Kind: Dies kann zum einen die Mittelschule, zum anderen das Gymnasium sein.

Die Mittelschule umfasst in Sachsen die Klassen 5-10 und bietet drei Arten von Abschlüssen an:
Auf Wunsch der Eltern und bei entsprechender Leistung des Schülers ist ein Wechsel zwischen den einzelnen Abschlüssen noch bis zur 9. Klasse möglich.
Das Gymnasium umfasst die Klassen 5-12 und dient der Vorbereitung auf die allgemeine Hochschulreife, das Abitur. Die Klassen 5-6 in den Sekundarschulen haben jeweils „Orientierungsfunktion“, das heißt, hier besteht je nach Leistungsfähigkeit des Schülers noch die Möglichkeit des relativ unkomplizierten Wechsels zwischen Mittelschule und Gymnasium. Schulen in Chemnitz in unmittelbarer Nähe zu Ihrem Wohnsitz können Sie hier recherchieren.