Qualitätssicherung, Forschung und Lehre
Neben der eigentlichen Beratungstätigkeit soll die universitäre Beratungsstelle einer permanenten Qualitätssicherung unterzogen sowie in begrenztem Umfang auch für Lehr- und Forschungszwecke genutzt werden.
Dazu gehören:
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kontinuierliche Datenerhebung (Eingangs-, Verlaufs- und Abschlussdiagnostik), -auswertung Dokumentation (regelmäßige Statistiken)
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jährliche Status-/Leistungsberichte (Daten zu Inanspruchnahmerate, Beratungsanlässen, Leistungsangeboten und –ergebnissen)
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Untersuchung spezifischer Forschungsfragestellungen (z.B. Leistungs-/Prüfungsängste, Internetsucht, virtuelle Kommunikation)
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Rückbezug von Erfahrungen der Beratungspraxis in universitäre Lehre (z.B. Gesprächsführungsseminar) und Teilhabe Studierender der (Klinischen Psychologie) im Rahmen von Hospitationen, Gruppenangeboten oder für die Durchführung von Qualifikationsarbeiten