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Fachschaftsrat Philosophische Fakultät
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Die FSR Wahl und wie du für den FSR kandidieren kannst ...



Wer in den Fachschaftsrat möchte, muss sich korrekt aufstellen lassen. Unser Wahlleiter war so gut und hat eine Zusammenfassung erstellt, die euch nahezu alle wichtigen Informationen auf einen langen Blick eröffnet. Also Tee gemacht, Zeit genommen und einmal von oben bis unten, es lohnt sich:

Gewählt werden kann nur, wer in einem gültigen Wahlvorschlag aufgenommen ist. Wahlvorschläge für die Wahlen zu den Fachschaftsräten sind als ungebundene Listenwahlvorschläge und Einzelwahlvorschläge zulässig. Aus dem Wahlvorschlag muss ersichtlich sein, welche Wahl (Organ) in welcher Fachschaft betroffen ist. Eine Bewerber_in darf bei der Wahl nur auf einem Wahlvorschlag, und zwar nur einmal genannt werden. Die Zahl der Bewerber_innen eines Listenwahlvorschlages darf höchstens das Doppelte der Zahl der zu wählenden Mitglieder betragen. Die Namen der Bewerber_innen sind mit fortlaufenden Nummern zu versehen. Zur leichteren Unterscheidbarkeit der Liste kann ein Kennwort verwendet werden. Ein Wahlvorschlag muss den Namen, den Vornamen, die Fachschaft, den Studiengang, die Matrikelnummer und – soweit es zur Kennzeichnung der Bewerber_in erforderlich ist – auch das Geburtsdatum enthalten. Mit dem Wahlvorschlag ist die schriftliche Einverständniserklärung jeder Bewerber_in zur Kandidatur auf diesem Wahlvorschlag vorzulegen. Ein Wahlvorschlag muss mindestens von fünf Personen von Hundert, nicht weniger als zwei Personen, die in der jeweiligen Fachschaft wahlberechtigt sind, durch eigenhändige Unterschrift unterzeichnet (unterstützt) werden. Hierbei sind zur Prüfung der Wahlberechtigung o.g. Angaben zu machen. Bei Fachschaften mit mehr als 200 Wahlberechtigten genügen zehn Unterschriften. Die Aufnahme Wahlberechtigter in einen Wahlvorschlag schließt diese nicht von der Unterstützung des Wahlvorschlages aus. Aus dem Wahlvorschlag soll ersichtlich sein, welche Unterstützer_in zur Vertretung des Vorschlages gegenüber den Wahlorganen und zur Entgegennahme von Erklärungen und Entscheidungen der Wahlorgane berechtigt ist. Formblätter für Wahlvorschläge werden durch den Wahlleiter der Student_innenschaft auf der Homepage des Wahlausschusses zur Verfügung gestellt.

Weitere Informationen unter: https://www.tu-chemnitz.de/stud/wahlen/