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Fachschaftsrat Chemie
Gremien

Hochschulgremien

An einer Universität gibt es verschiedene Gremien, in denen auch studentische Vertreter_innen zu finden sind.
Auf dieser Seite findet ihr die Studierenden, welche die Fachschaft Chemie in einem Gremium der TU Chemnitz vertreten, und auch, was genau die Aufgabe dieser Gremien ist.

Eure Vertreter_innen in den Gremien der TU Chemnitz

Senat Marius Hirschfeld Promotionsstudent
Erweiterter Senat Marius Hirschfeld Promotionsstudent
Student_innenrat Marius Hirschfeld Promotionsstudent
Fakultätsrat Sandra Krause Master Chemie
Studienkommission Chemie (Bachelor/Master) Finn-Jonas Kross
Anne Krenkel
Monique Partzsch
Adrien Schäfer
Bachelor Chemie
Master Chemie
Master Chemie
Promotionsstudent
Prüfungsausschuss Chemie (Bachelor/Master) Eric Rüger Master Chemie
Studienkommission Advanced Functional Materials (Master) Dipesh Suhagiya
Patricia Godermajer
Esther Rauschert
Adrien Schäfer
Master AFM
Promotionsstudentin
Promotionsstudentin
Promotionsstudent
Prüfungsausschuss AFM (Master) Sandhya Tammireddy Master AFM
Referent für Verkehr des Student_innenrates Marius Hirschfeld Promotionsstudent

Senat/erweiterter Senat

 

Der Senat und der erweiterte Senat sind die höchsten Zentralen Gremien der Universität. In ihnen sind alle Mitgliedergruppen der Universität vertreten, wobei die Hochschullehrer jeweils über die absolute Mehrheit der Sitze verfügen. Die Studentenschaft entsendet drei Vertreter in den Senat und sieben weitere Vertreter in erweiterten Senat. Der Senat hat nach §81, SächsHSG unter anderem folgende Aufgaben:

  • Beschluss der Ordnungen der Universität
  • Wahl und Abwahl der Prorektoren
  • Stellungnahme zu Studien und Prüfungsordnungen
  • Vorschläge für die Berufung von Mitgliedern des Hochschulrates
  • Aufstellung von Grundsätzen für die Evaluation der Lehre
  • u.a.

Die Aufgaben des erweiterten Senates sind nach §81a, SächsHSG:

  • Wahl und Abwahl des Rektors
  • Beschluss und Änderung der Grundordnung der TU

Kommission für Lehre und Studium/Kommission für Forschung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses

Die o. g. Kommissionen sind ständige Kommissionen des Senates. Sie unterstützen den Senat in der Wahrnehmung der folgenden in §81, SächsHSG festgeschriebenen Aufgaben:

  • Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung in Angelegenheiten der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
  • Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung in Angelegenheiten der Lehre und Forschung, soweit diese nicht nur eine Fakultät betreffen
  • Stellungnahme zu Studien und Prüfungsordnungen

Wahlausschuss der Universität

Der Wahlausschuss der Universität legt die Wahltermine auf Ersuchen des Kanzlers fest und entscheidet über Wahlanfechtungen.

Student_innenrat

Je nach ihrer Größe hat jede Fachschaft zwei bis fünf Sitze im Student_innenrat, der FSR Chemie hat zwei Sitze. Der Student_innenrat vertritt alle Studenten der TU. Laut SächsHSG (§24, Absatz 3) hat er folgende Aufgaben:

  • Wahrnehmung der hochschulpolitischen, hochschulinternen, sozialen und kulturellen Belange der Studenten
  • Unterstützung der wirtschaftlichen und sozialen Selbsthilfe der Studenten
  • Förderung des freiwilligen Studentensports
  • Pflege überregionaler und internationaler Studentenbeziehungen
  • Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studenten

In den verschiedenen Referate des Studentenrates kann jeder Student mitwirken. Wenn Ihr Interesse daran habt, etwas gutes beizubehalten oder etwas weniger gutes zu ändern, könnt Ihr ja mal einen Blick auf die StuRa-Homepage werfen oder Ihr meldet euch bei uns.

Wahlausschuss der Studentenschaft

Der Wahlausschuss der Studentenschaft besteht aus fünf studentischen Mitgliedern und dem Wahlleiter und seinem Stellvertreter. Alle Mitglieder des Wahlausschusses werden vom Studentenrat bestellt. Der Wahlausschuss überwacht und organisiert die Wahl der Studentenschaft.Der Wahlausschuss entscheidet unter Anderem über Wahlanfechtungen.

Fakultätsrat

Der Fakultätsrat besteht aus elf zu wählenden Mitgliedern. Diese schlüsseln sich wie folgt auf: sechs Hochschullehrer, zwei akademische Mitarbeiter, zwei Studierende und ein sonstiger Mitarbeiter. Der Fakultätsrat ist zuständig für fast alle Lehre und Forschung betreffenden Angelegenheiten. Einige seiner Aufgaben sind laut §88, SächsHSG:

  • Vorschläge für Studien- und Prüfungsordnungen
  • Planung des Studienangebotes
  • Gewährleistung der Studienfachberatung der Studierenden

Probleme mit dem Studium oder Ideen können von Euch über den Fachschaftsrat in den Fakultätsrat eingebracht werden. Meldet Euch einfach bei uns.

Studienkommission

Vom Fakultätsrat wird für jeden Studiengang der Fakultät eine Studienkommission einberufen. Diese besteht aus Lehrenden der Fakultät und Studierenden. Sie "erfüllt beratende Aufgaben, die für die sinnvolle Organisation und ordnungsgemäße Durchführung des Lehr- und Studienbetriebes und die Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Studiums bedeutsam sind ... " (SächsHSG, §91, Absatz 2).

Prüfungsausschuss

Vom Fakultätsrat wird für jeden Studiengang der Fakultät ein Prüfungsausschuss einberufen. In der Chemie besteht dieser aus drei Professoren, einem wissenschaftlichen Mitarbeiter und einem Studierenden. Der Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnung eingehalten werden. Er entscheidet über Zweifels- und Ausnahmefälle, die auf Antrag eines Kandidaten beraten werden.