Ein Kloster ist in zwei Bereiche unterteilt, die Klausur und den Wirtschafts- und Lebensbereich der Konversen mit dem Gästetrakt. Die Klausur war nur Mönchen bzw. Nonnen zugänglich, während die Wirtschaftsgebäude und anderen Bereiche auch Laien offenstanden (das Wort Kloster ist ebenso wie Klausur vom lateinischen "claustrum" abgeleitet, das "Riegel, Verschluß" und später auch "Mauer, Gewahrsam" bedeutet). Je nachdem wie streng die Klausurvorschriften eines Ordens waren (oder sind), gab es Nonnen, die den Bereich der Klausur für den Rest ihres Lebens im Idealfall nie wieder verlassen sollten, aber auch Orden wie die Ritter- oder die Bettelorden, deren männliche Angehörige nicht an ein bestimmtes Kloster gebunden waren. Die Bewohner eines Klosters, Mönche bzw. Nonnen, Laien, Konversen und Priester, bei den Ritterorden auch Ritterbrüder, bildeten eine Gemeinschaft. Trotzdem teilten die geweihten Nonnen und Mönche nicht Tisch und Schlafsäle mit den Konversen, wie am Beispiel der Zisterzienserklöster mit ihrer Trennung von Konversenhäusern und Klausur deutlich wird.



Klausur hat aber noch mehr Bedeutungen: einerseits das Gebot für Ordensangehörige, den Klosterbereich nicht ohne Erlaubnis des zuständigen Oberen zu verlassen, andererseits für Nicht-Ordensangehörige das Verbot, den Klausurbereich eines Klosters zu betreten. Auch Mönche durften den Klausurbereich eines Nonnenklosters ebensowenig betreten, wie Nonnen den eines Mönchsklosters.
Die Konversen sind Laienbrüder, die seit der Entstehung des Zisterzienserordens den verschiedenen Orden inkorporiert wurden. Entstanden sind sie aus der Dienerschaft , die für die Mönche die niederen Arbeiten verrichtete. Sie gelobten Armut, Keuschheit und Gehorsam, waren aber keine geweihten Mönche und hatten ihre eigenen Schlafsäle außerhalb des Klausurbereichs, aber innerhalb des Klosters. Auch unterlagen sie nicht so strengen Bestimmungen bezüglich Schweigegeboten u.ä. Sie entstammten zumeist niedrigeren Schichten als die Mönche und konnten normalerweise auch nicht zu solchen geweiht werden. Dafür brauchten sie auch keinen Besitz bei ihrem Eintritt einzubringen. Sie waren für die Landwirtschaft im Kloster zuständig, betrieben, wenn vorhanden, Mühlen, waren aber auch oft handwerklich tätig, z.B. beim Bau neuer Klöster und Gebäude.1
Das Leben im Kloster ist durch die Mönchsregeln geordnet, von denen die Benediktusregel wohl die bekannteste ist. Die jeweilige Regel, der ein Kloster verpflichtet ist, legt zum Beispiel die Gebetszeiten oder auch die Strafen bei Vergehen fest und ordnet die Rangfolge der im Kloster lebenden Menschen.
In jedem Kloster gab es Lebensschwerpunkte, die je nach Orden z.B. auf Liturgie, Studium, Predigt oder auch auf Krankenpflege und Gastung liegen konnten.