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Der Erweiterte Senat der TU Chemnitz

(1) Der Erweiterte Senat setzt sich gemäß § 81a Abs. 1 SächsHSG i.V.m. § 9 Abs. 2 Nr. 1 und 2 der Vorläufigen Grundordnung der TU Chemnitz aus 17 stimmberechtigten Mitgliedern des Senates nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 der Vorläufigen Grundordnung der TU Chemnitz und 34 stimmberechtigten Vertretern aus den Mitgliedergruppen nach § 50 Abs. 1 Satz 1 SächsHSG zusammen.  Der Rektor, die Prorektoren, der Kanzler, die Dekane und die/der Gleichstellungsbeauftragte der TU Chemnitz gehören dem Erweiterten Senat mit Rede- und Antragsrecht an.

(2) Der Erweiterte Senat ist zuständig für die Wahl und die Abwahl des Rektors sowie für die Beschlussfassung über die Grundordnung und ihre Änderung.

(3) Der Rektor bereitet die Sitzungen des Erweiterten Senates vor und führt den Vorsitz.

Termine für die Sitzungen des Erweiterten Senates
Wintersemester 2011/2012  
18.10.2011  
   

Geschäftsführung Erweiterter Senat:

Torsten Bonnke
Telefon: (03 71) 5 31 12100
Fax: (03 71) 5 31 12109
Sitz: Straße der Nationen 62, Raum 118
E-Mail: torsten.bonnke@verwaltung.tu-chemnitz.de