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Raumordnung

Zur Gewährleistung eines störungsfreien Arbeitsablaufes sind die folgenden Festlegungen einzuhalten:

  1. Der Aufenthalt ist nur den Nutzungsberechtigten im Zusammenhang mit Arbeiten an der installierten Gerätetechnik gestattet.
    Nutzungsberechtigte Personen haben sich auf Verlangen eines URZ-Mitarbeiters mit einem gültigen Haus- bzw. Studentenausweis oder Nutzerausweis zu legitimieren.
  2. Es ist nicht gestattet, in den Räumen zu essen, zu trinken oder zu rauchen.
    Das Mitbringen von Haustieren ist nicht erlaubt.
    Geräte und andere Einrichtungsgegenstände dürfen nicht zweckentfremdet genutzt werden. (z.B. Tische als Sitzgelegenheit, Geräte als Kleiderablage, ...)
  3. Eingriffe in die Gerätetechnik, die Benutzung der als defekt ausgewiesenen Geräte sowie das eigenmächtige Anbringen bzw. Entfernen von Defektschildern sind untersagt. Jede Betriebsstörung ist umgehend dem Dispatcher mitzuteilen.
    In Gefahrensituationen ist der Nutzer verpflichtet, sofort den Dispatcher und den Betriebsschutz zu informieren und nach Möglichkeit geeignete Maßnahmen zur Schadensbegrenzung einzuleiten.
  4. Der Zugang zu den Pool-Räumen erfolgt mittels Magnetkartei (TU-Card oder Cronos-Karte). Jeglicher Missbrauch ist untersagt.
  5. Rücksichtsvolles Verhalten, die Einhaltung von Ordnung und Sauberkeit in den Räumen werden bei jedem Nutzer vorausgesetzt.
  6. Die URZ-Mitarbeiter sind weisungsberechtigt.
  7. Die Nutzung der Gerätetechnik richtet sich nach der Zugangszeit des jeweiligen Universitätsteils. Die meisten Poolräume sind werktags von 6.00 - 2.00 Uhr und samstags von 6.00 - 22.00 Uhr zugänglich. Genauere Informationen online oder im Nutzerservice.

Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise im Raum!

gez. Dipl.-Ing. Lothar Kempe
Geschäftsführer des URZ