Windows Applikationsserver (WAPPS)
Zur Verbesserung des Angebotes an interessanten und wichtigen Windows-Anwendungen hat das URZ einen Applikationsserver ("WAPPS") in Betrieb genommen und bietet die Nutzung der damit verbundenen Möglichkeiten als neuen Dienst an.
Das Applikationsserver-Konzept erlaubt die plattformunabhängige Verwendung von Windows-Software im Campusnetz - ganz gleich, ob der Nutzer unter Linux oder Windows (oder an einem Mac) arbeitet.
Damit erhalten Linux- und Mac-Nutzer Zugang zu wichtigen Windows-Anwendungen, für die es in ihrer Umgebung möglicherweise (bisher) keine echte Alternative gibt.
Windows-Nutzer wiederum können Software benutzen, die sie selbst nicht installieren können bzw. wollen, da beispielsweise
die Hardwarevoraussetzungen nicht erfüllt sind, oder die Software nur sehr selten benötigt wird, so dass der Erwerb einer Lizenz finanziell nicht gerechtfertig wäre.
Service Level Agreement (SLA)
Die SLA regelt Umfang des Dienstes und die Bedingungen seiner Nutzung.
Softwareangebot
Der Applikationsserver stellt neben Open-Source-Software auch solche kommerziellen Produkte bereit, die eine plattformübergreifende, strategische Bedeutung haben oder die aus Kosten- oder Bedarfsgründen nur in geringen Stückzahlen an der Universität beschafft werden können.
Aus lizenzrechtlicher Sicht ordnet sich die installierte Software in 3 Kategorien ein:
- Open-Source-Software: deren Nutzung ist unbegrenzt - Aktuelle Liste
- Kommerzielle Produkte, bei denen eine Nutzung als "concurrent use" erlaubt ist (die Anzahl der gleichzeitigen Aufrufe ist beschränkt) - Aktuelle Liste
- Kommerzielle Produkte, für deren Nutzung eine eigene Lizenz auf dem lokalen Arbeitsplatz notwendig ist (die Lizenzbestimmungen dieser Software erlauben kein "concurrent use") - Aktuelle Liste.
Wenn bei Microsoft-Produkten am lokalen Arbeitsplatz eine höhere Version als "2003" vorhanden ist, so ist die Nutzung der 2003er Version im WAPPS möglich ("Downgrade-Recht").
Nutzer, deren Struktureinheit zum
Geltungsbereich eines "MSDNAA"-Vertrags gehört, können die Softwarelizenzen für (u.a.) MS Access, MS Visio und MS Visual Studio kostenlos erwerben.
Möglichkeiten und Voraussetzungen für die Nutzung des Dienstes
"Windows-Applikationsserver" stellt eine Technologie von Microsoft dar. Für die Nutzung eines entsprechenden Systems sind damit die lizenzrechtlichen Regelungen dieser Firma einzuhalten. Dies bedeutet, dass jeder Klientenrechner, von dem aus auf den Applikationsserver zugegriffen werden soll, über zwei spezielle Lizenzen verfügen muss:
- eine 'Windows Server Client Access License' (Device CAL) und
- eine 'Remote Desktop Services Client-Access-Lizenz' (Device CAL)
Diese Lizenzen müssen nur als Lizenzen im engeren Sinn, also als 'Berechtigung zur Nutzung' vorhanden sein, eine Installation irgendeiner Software ist nicht notwendig.
Nutzung an Mitarbeiter-Arbeitsplätzen
Die Berechtigung zur Nutzung des Applikationsservers kann für Arbeitsplatzrechner vereinbart werden. Dazu wird mit dem
nachfolgenden Anmeldeformular eine Nutzungsvereinbarung abgeschlossen.
Darin kann auswählt werden, welche kommerziellen Produkte (aus der Tabelle 3) genutzt werden sollen - für diese muss wie erwähnt eine entsprechende Lizenz am lokalen Rechner vorhanden sein oder im Zuge des WAPPS-Nutzungsantrags mit erworben werden. In jedem Fall (also auch bei beabsichtigter Nutzung nur der frei verfügbaren Software) sind die oben genannten kostenpflichtigen CALs notwendig. Sie können über das
Online-Portal erworben werden.
Die Nutzung des Applikationsserver-Dienstes selbst ist kostenfrei!
Von mobilen Rechnern aus (Notebooks und dgl.) können die Dienste des Applikationsservers nicht genutzt werden, weil das Management der Zugriffsberechtigungen auf statischen Hostnamen beruht.
Aus dem gleichen Grund ist von privaten Rechnern der Mitarbeiter und Studenten (beispielsweise im CSN) aus die Nutzung des Applikationsservers nicht möglich. Außerdem verbieten die Lizenzbestimmungen von Microsoft und anderer Softwarehersteller eine solche Nutzung.
Zugang
Das Portal prüft die Nutzungsberechtigung und konfiguriert die Zugriffsrechte zur entsprechenden Anwendungssoftware. Über das Webportal wird der Nutzer zum Applikationsserver verbunden.
Technische Voraussetzungen am lokalen Rechner
Bei
selbstadministrierten Arbeitsplätzen ist (einmalig) vor dem Verbinden mit dem Terminalserver die folgende Software zu installieren:
- MS Windows
- Linux (Unix)
- Rdesktop Client rdesktop
(Download Rdesktop)
- Hilfsanwendung start_rdesktop zum Interpretieren des rdp-Files
(Download start_rdesktop)
- den MIME-Type application/rdp mit der Hilfsanwendung start_rdesktop verbinden
- Mac OS X
Bei Arbeitsplätzen, die vom URZ administriert werden, realisiert dieses die Installation der betreffenden Komponenten.
Die Funktionsfähigkeit konnte nicht für alle Clienten getestet werden. Insbesondere kann für die Nutzung von Macintosh- und UNIX-Clienten sowie für den Zugriff von älteren Windows-Systemen keine Garantie und keinen Support erteilt werden.
Ressourcen
- Jedem Nutzer steht auf dem Applikationsserver sein AFS-Homeverzeichnis zur Verfügung.
- Die öffentlichen URZ-Drucker sind nutzbar. Die Abrechnung der Druckkosten erfolgt wie üblich.
Während der Arbeit auf dem Applikationsserver kann zusätzlich auf lokale Ressourcen zugegriffen werden. Dabei ist zu beachten, dass das Einbinden solcher Ressourcen bereits
vor der Aktion "Verbinden" zu konfigurieren ist. Im Webportal ist dazu das entsprechende Feld zu aktivieren bzw. auszufüllen.
- lokale Laufwerke (Pfade)
- Unter Linux können pro Sitzung mehrere lokale Pfadnamen (durch Komma getrennt) eingebunden werden. Im Webportal ist der lokale Pfadname in das entsprechende Eingabefeld einzutragen (z.B.
/media/cdrom oder /tmp oder /media/cdrom,/tmp).
- Unter Windows werden alle lokalen Laufwerke eingebunden, es sind keine Eingaben erforderlich.
- lokale Drucker
- Unter Linux kann pro Sitzung ein lokaler Drucker eingebunden werden. Im Webportal ist der Druckername einzutragen und ein passender Treibertyp auszuwählen.
- Unter Windows werden alle lokalen Drucker eingebunden, es sind keine Eingaben erforderlich.
Für die Nutzbarkeit lokaler Ressourcen, insbesondere die Verwendung spezifischer lokaler Drucker, kann keine Garantie und kein Support erteilt werden.
Nutzungs- und Wartungszeiten
Der Applikationsserver-Dienst ist 7 x 23 h nutzbar. Um die Stabilität des Systemes zu gewährleisten, sind notwendige Wartungsarbeiten (Einspielen von Sicherheitspatches,...) erforderlich. Diese werden bei Bedarf zwischen 5.00 und 6.00 Uhr durchgeführt. In dieser Zeit werden die Server (falls notwendig) gebootet. Wenn größere Wartungsarbeiten durchgeführt werden müssen, kann - nach entsprechender rechtzeitiger Ankündigung - der Dienst auch erst später wieder verfügbar sein.
Zu Beginn der Wartungszeit werden stets alle vorhandenen Sitzungen abgebrochen. Der Nutzer erhält darüber vorher eine entsprechende Mitteilung. Damit keine unnötigen Datenverluste auftreten, sollte jedoch jeder bei Dienstschluss selbstständig seine WAPPS-Sitzung beenden.
Nutzungseinschränkungen
Die auf dem Applikationsserver verfügbare kommerzielle Software, die als "concurrent use" genutzt werden kann, ist in der Lizenzanzahl beschränkt. Das bedeutet, dass eventuell bereits durch andere Nutzer alle Lizenzen belegt sind. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf Vorhandensein einer freien Lizenz.
Das URZ ist natürlich bemüht, die Anzahl der Softwarelizenzen so zu gestalten, dass keine Engpässe auftreten.
Der Nutzer sollte seinerseits unterstützen, indem die Lizenzen nicht länger als notwendig belegt werden.
Mehrere parallele Verbindungen zum Applikationsserver sind nicht möglich.
Kommunikation
Wichtige Informationen zu WAPPS (Neuigkeiten etc.) werden rechtzeitig im Webportal angezeigt.
Allgemeine Fragen sind im
FAQ zu WAPPS beantwortet.
Bei weiteren Fragen und Problemen wenden Sie sich bitte an den
Helpdesk des URZ.
Beendigung des Dienstes
Das URZ behält sich vor, bei Vorliegen wichtiger Gründe abgeschlossene Nutzungsvereinbarungen kündigen zu können. Der Nutzer hat in diesem Fall keinen Anspruch auf finanziellen Entschädigungen.
Eine Nutzungsvereinbarung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen vom Nutzer gekündigt werden. Dabei besteht jedoch keine Möglichkeit für die Rückgabe von Softwarelizenzen, die für den lokalen Rechner erworben wurden.