FAQ: Allgemeine Fragen

Welche Software empfiehlt das URZ für eine bestimmte Aufgabenstellung?

Fedora Core 1!
Windows XP!
Eine Sammlung wichtiger, empfohlener Anwendungen haben wir im Web zusammengestellt. Man findet dort für verschiedene Einsatzgebiete jeweils eine Anzahl von Produkten (jeweils untersetzt mit Links zu Detailbeschreibungen).
Zusätzlich bieten wir Übersichten an, welche Anwendungssoftware aus unserer Sicht für Einsteiger oder für Fortgeschrittene geeignet ist und welche Software sonst noch interessant und verfügbar ist.

Übersicht für Linux
Übersicht für Windows XP

Weiterhin gibt es im Start-Menü den Eintrag "URZ-Tipps". Dort sind für die wichtigsten Anwendungsgebiete die empfohlenen Anwendungen genannt und direkt aktivierbar. Wenn man diesen Empfehlungen folgen, findet man bei Problemen auch kompetente Ansprechpartner im URZ.

 

Wo sehe ich, welche Software auf dem PC installiert ist?

Fedora Core 1! Hier ist eine Übersicht sämtlicher auf Poolrechnern und administrierten Arbeitsplätzen installierter (Anwendungs-)Software.

Windows XP! Analog gibt es eine Liste aller Produkte, die auf den Poolrechnern verfügbar sind.
Außerdem zeigen die folgenden Listen, welche Software standardmäßig auf allen PC im Admindienst Windows XP sowie im Installationsdienst Windows XP installiert ist und welche Software auf Anforderung im Admindienst Windows XP installiert werden kann.

 

Ich benötige für meine Arbeit eine bestimmte Software, die nicht installiert ist. Was muss ich tun?

Fedora Core 1!
Windows XP!
Eine Softwareinstallation auf URZ-administrierten Rechnern (Pools, Arbeitsplätze) ist prinzipiell nur durch das URZ möglich. Schicken Sie dazu eine Anforderung per E-Mail mit "SW-Bedarf: _softwarebezeichnung_" als Subject: (Betreff:) an das URZ.

Im Mail-Text stellen Sie bitte die folgenden Informationen bereit:

  • Bezeichnung der Software, ggf. Version
  • Anwendungsgebiet
  • Bezugsquelle: Herstellerfirma, Webadresse o.ä.
  • Bezugsbedingungen: freie Software (Open Source), kommerziell, ...
    bei existierenden Alternativen ist immer freier Software den Vorzug zu geben
  • Lizenzbestimmungen: für Lehre und Forschung, ...
    (vom Besteller ist zu prüfen, ob der gewünschte Einsatz mit den Lizenzbestimmungen vereinbar ist)
  • Lizenztyp: Einzelplatzlizenz, Mehrfachlizenz ('node locked', 'floating'), Campuslizenz, ...
    sofern nicht finanzielle Gründe dagegen sprechen, sind Produkte, die einen campusweiten Einsatz ermöglichen, zu präferieren
  • Begründung der Notwendigkeit der zusätzlichen Software und Nachweis, dass die vorhandene Software funktionell nicht ausreichend ist
  • Einsatzort (auf welchen Rechnern soll die Software installiert werden): campusweit, in einem bestimmten Poolraum, auf bestimmten Arbeitsplätzen, ...
  • Ansprechpartner beim Auftraggeber

Ihr Auftrag wird von uns umgehend bearbeitet, spätestens nach 3 Arbeitstagen erhält der Besteller einen Bescheid, im Ablehnungsfall mit entsprechender Begründung. In der Regel wird in diesem Fall der direkte Kontakt zum Besteller gesucht.

Prinzipiell sind die folgenden Aspekte zu beachten:

  • bei Poolinstallation: Ein breiter Bedarf an dieser Software muss erkennbar sein - "exotische" Anwendungen, Bedarfswünsche für Einzelpersonen haben aus Aufwands-Nutzen-Sicht keine Chance.
  • Die Software muss mit den uns zur Verfügung stehenden Werkzeugen gemanagt werden können, insbesondere muss sich ein Paket zur Netzverteilung bauen lassen (rpm- oder wpm-Format). Es dürfen keine manuellen Installationsarbeiten vor Ort erforderlich sein.
  • Der Auftrag zur Softwarebereitstellung muss (je nach Komplexität der Sache) 2-4 Wochen vor dem geplanten Einsatztermin (z.B. Lehrveranstaltung) im URZ vorliegen.
  • Der Erwerb von kommerzieller Software darf erst erfolgen, wenn das URZ dem Bereitstellungsauftrag zugestimmt hat.
  • Die Finanzierung der Software erfolgt durch den Besteller.
  • Ergeben sich im Verlaufe der Installationsvorbereitung tiefgreifende technische Schwierigkeiten, die die Bereitstellung der Software unmöglich machen, oder wird ein lizenzrechtliches Problem erkennbar, kann das URZ nachträglich seine Zustimmung widerrufen.