Beratung bei Neubeschaffung Software
Laut Beschaffungsordnung der TU Chemnitz muss
jede Softwarebeschaffung über 500 € (brutto) vom URZ
begutachtet werden. In der Regel verläuft dieser
Prozess völlig problemlos und konfliktfrei.
Im Grunde geht es dabei um die Frage, ob eine geplante
Beschaffung schon durch vorhandene Software abgedeckt
werden könnte.
Deshalb ist es empfehlenswert,
vor Inangriffnahme
einer Beschaffung diese mit dem URZ kurz abzustimmen.
Wenden Sie sich bitte an:
URZ, Facharbeitsgruppe Anwendungen
Dr. Wolfgang Riedel
Tel. 13440
E-Mail
Als Nebeneffekt dieser Begutachtungstätigkeit
ergibt sich ein gewisser Überblick, wer innerhalb der TU Chemnitz
welche Software gekauft hat (und damit im Einsatz haben
müsste).
Aus Datenschutzgründen können diese Informationen nur ohne Personen- und Strukturbezug
(hausintern) öffentlich gemacht werden. Damit kann jeder
Interessent für ein bestimmtes Produkt suchen,
ob es dafür in den letzten Jahren bereits Beschaffungen innerhalb der TU gegeben hat.
Bei Bedarf kann das URZ den Kontakt herstellen um ggf. Nutzungserfahrungen zu erfragen.
Software-Beschaffungen der Jahre