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Beratung bei Neubeschaffung Software

Laut Beschaffungsordnung der TU Chemnitz muss jede Softwarebeschaffung über 500 € (brutto) vom URZ begutachtet werden. In der Regel verläuft dieser Prozess völlig problemlos und konfliktfrei. Im Grunde geht es dabei um die Frage, ob eine geplante Beschaffung schon durch vorhandene Software abgedeckt werden könnte.
Deshalb ist es empfehlenswert, vor Inangriffnahme einer Beschaffung diese mit dem URZ kurz abzustimmen. Wenden Sie sich bitte an:
URZ, Facharbeitsgruppe Anwendungen
Dr. Wolfgang Riedel
Tel. 13440
E-Mail

Als Nebeneffekt dieser Begutachtungstätigkeit ergibt sich ein gewisser Überblick, wer innerhalb der TU Chemnitz welche Software gekauft hat (und damit im Einsatz haben müsste). Aus Datenschutzgründen können diese Informationen nur ohne Personen- und Strukturbezug (hausintern) öffentlich gemacht werden. Damit kann jeder Interessent für ein bestimmtes Produkt suchen, ob es dafür in den letzten Jahren bereits Beschaffungen innerhalb der TU gegeben hat. Bei Bedarf kann das URZ den Kontakt herstellen um ggf. Nutzungserfahrungen zu erfragen.

Software-Beschaffungen der Jahre