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Hinter Gittern: Strafvollzug im Wandel der Zeit

Vom königlich-sächsischen Weiberzuchthaus zur Justizvollzugsanstalt – Exkursion der SonntagsUni gab Einblicke in den Gefängnisalltag von gestern und heute

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Im ehemaligen Frauengefängnis Schloss Hoheneck in Stollberg wurden bis zu 48 Frauen in einer Zelle inhaftiert. Diese Zellen durften nur zum Essen und Arbeiten verlassen werden. Foto: Antje Brabandt

„So schlimm habe ich es mir nicht vorgestellt“, sagte Grit Mühling, als sie die Mauern des ehemaligen Gefängnisses Schloss Hoheneck Stollberg verließ. Mit weiteren 44 Teilnehmern unternahm sie am 15. Mai 2006 eine Zeitreise in den sächsischen Strafvollzug, um einen Eindruck über den Alltag der Gefangenen zu bekommen. Organisiert von der SonntagsUni der Technischen Universität Chemnitz, öffneten sowohl die Teilanstalten der Chemnitzer Justizvollzugsanstalt (JVA), Reichenhain und Kaßberg, ihre Tore als auch das ehemalige Gefängnis Schloss Hoheneck in Stollberg.

Der Auftakt der Zeitreise begann zunächst in der Gegenwart. Eingeteilt in zwei Gruppen fuhr der Bus zu den Chemnitzer Teilanstalten. Haftstrafen bis zu fünf Jahren sowie die Untersuchungsgefangenen sind in der Teilanstalt Kaßberg inhaftiert. Reichenhain bietet Platz für 400 verurteilte männliche Strafgefangene sowie Jugendstraftäter mit Freiheitsstrafen bis zu 24 Monaten. Die zwei angrenzenden Häuser in Reichenhain sind für 120 weibliche Strafgefangene aller Haftarten vorgesehen, die nach der Schließung der Justizvollzugsanstalt Hoheneck, ihre Strafe nun dort verbüßen. In einem der Häuser sind weibliche Gefangene im offenen Vollzug untergebracht und fünf Mutter-Kind-Plätze eingerichtet.

Die "schwedischen Gardinen" von Reichenhain

Nach der strengen Kontrolle der Personalausweise führten drei Mitarbeiterinnen die Gruppe durch mehrere verschlossene Türen und über viele Treppen und Etagen durch den Plattenbau des Reichenhainer Strafvollzugs. Einem strengen Zeitplan folgend und nach Rücksprache mit einem Kollegen über Walky Talky öffnete Frau Bauer, Abteilungsleiterin der Zugangsabteilung, die letzte Tür zu den Zellen. Links und rechts des Ganges befinden sich die Zwei-Mann-Zellen auf deren Stahltüren die Namen der Gefangenen und falls sie Arbeit haben auch deren Einsatzgebiet steht. Den Jugendstraftätern ermöglicht die JVA zusätzlich den Hauptschulabschluss nachzuholen oder ein freiwilliges soziales Jahr zu absolvieren. Die Pflicht zur Arbeit obliegt im Übrigen allen Strafgefangenen. Wenn sie dem nicht nachkommen, droht ihnen zum Beispiel Freizeitarrest. Allerdings ist lediglich für weniger als die Hälfte der Insassen Arbeit da, und die meisten Strafgefangenen empfinden diese als willkommene Abwechslung und guten Nebenverdienst. Der Stundenlohn wird mit 1,50 Euro vergütet. Davon geht ein Teil auf das "Haushaltskonto" für persönliche Einkäufe und der andere Teil auf das "Überbrückungsgeldkonto", das nach der Entlassung ausgezahlt wird. Die Unterhaltskosten eines Inhaftierten pro Tag liegen bei rund 70 Euro, die dem Steuerzahler auferlegt werden.
Sechs Uhr Morgens werden die Gefangen gezählt und gleichzeitig die, die arbeiten gehen, geweckt. Alle anderen haben bis 11.30 Uhr Freizeit und Hofgang. Bis zwölf Uhr ist Mittagspause und circa 15 Uhr Arbeitsschluss. Ab 16.30 Uhr haben sie erneut für eine Stunde Aufschluss, in der sie ihren Freizeitaktivitäten nachgehen können. Um 21.30 Uhr werden die Gefangenen gezählt und wieder eingeschlossen. Um einige Erfahrungen reicher verlassen die Teilnehmer die Haftanstalten und machen sich auf die halbstündige Fahrt zum Gefängnis Schloss Hoheneck und auf eine Reise in die Vergangenheit.

Hoheneck: Bis zu 48 Frauen in einer Zelle

Umgeben von einer 420 Meter langen Mauer thront das Schloss auf einer Anhöhe in Stollberg. "Ich kann mich gut daran erinnern, dass dieses Gefängnis auf dem Berg uns Kindern immer Angst eingejagt hat", erzählt die gebürtige Stollbergerin Frau Bräutigam, die sich zum ersten Mal das ehemalige Gefängnis von Innen anschaut. Die eineinhalb Meter dicken Mauern aus rotem Backstein erzählen Geschichten von mehr als 750 Jahren. Vor allem aber die vergangenen 140 Jahre hinterließen ihre Spuren, als das Gebäude bis zum Jahre 2001 als Strafanstalt genutzt wurde. 1862 wurde es als "Weiberzuchthaus" eingerichtet, später zum Männergefängnis umfunktioniert und 1951 offiziell zum Frauengefängnis erklärt. Damit begann die Geschichte des berüchtigtsten Frauenzuchthauses im deutschsprachigen Raum.
Auf einer Gesamtfläche von sieben Fußballfeldern wurden zeitweise bis zu 1.600 Gefangene inhaftiert, obwohl die Kapazität bei 1.200 schon ausgereizt war. Die Zellen, die für bis zu 48 Frauen ausgelegt waren, erstrecken sich links und rechts breiter, dunkler Etagen, die untereinander mit Stahltreppen verbunden sind. Zu den Zellen gehört eine Sanitäranlage mit maximal zwei Toiletten und vier Waschbecken. Erschwerend kam hinzu, dass es bis 1977 kein fließendes Wasser gab und als Toilette lediglich ein "Kübel" diente. In dieser Zeit war es ebenfalls üblich, dass jeder Frau nur ein Liter Wasser am Tag zugeteilt wurde. Das musste für die eigene Körperhygiene sowie die Reinigung der Zelle und Sanitäranlage reichen.

Solche Zustände sind heute kaum noch vorstellbar. Beispielsweise sind die Zwei-Mann-Zellen in den Teilanstalten Reichenhain und Kaßberg mit jeweils einer sanitären Anlage ausgestattet und die Strafgefangenen dürfen nach Bewilligung auch elektrische Geräte wie Fernseher, Radio oder auch eine Playstation besitzen. Allerdings mangelte es im Gefängnis Schloss Hoheneck nicht an Arbeit. Die Frauen produzierten größtenteils Bettwäsche, Hemden und Strumpfwaren für den Export in die BRD, nähten die Häftlingskleidung aus alten Lumpen und die Bettwäsche selbst und betrieben einen Stall mit Schweinen und Hühnern. Bei Arbeitsverweigerung kamen sie unter Umständen mehrere Wochen in Einzelhaft. Da sie aber nur zum Essen und Arbeiten aus den Zellen durften, war dies ein seltener Vorfall. Folterung standen in der Weiberzuchtanstalt Hoheneck vor allem bis in die 60er Jahre auf der Tagesordnung. So wurden zum Beispiel Wasserzellen betrieben, in denen die Frauen angekettet wurden und bis zu sieben Tage in mindestens hüfthohem kalten Wasser und ihren eigenen Fäkalien stehen mussten. Angewendet wurde diese Methode, wenn sich Frauen umbringen wollten, weil das eine Erleichterung gewesen wäre und kein Absitzen der Strafe. Aber auch Arrestzellen, in denen sie bis zu 16 Stunden überwacht stehen mussten oder Dunkelzellen, die zwischen drei Tagen und 6 Wochen als Bestrafung dienten, waren üblich.

Die Würde der Gefangenen

Der lockerere Umgang mit den Inhaftierten in den modernen JVAs bürgt jedoch auch für die Mitarbeiter dieser Einrichtungen eine größere Gefahr. Zum Beispiel war es zu DDR-Zeiten üblich, dass der Gefangene bei Eintritt des Mitarbeiters an die gegenüberliegende Wand treten musste und sich der Mitarbeiter vorher über einen Spion versichern konnte. In den modernen JVAs muss das Personal vorher anklopfen und hat keinen Spion zur Kontrolle und eigenen Sicherheit. Die Diskussionen, ob der heutige Strafvollzug zu leicht ist oder der Strafvollzug am Beispiel des Frauengefängnisses Schloss Hoheneck zu unmenschlich war erhitzt die Gemüter der Exkursionsteilnehmer. Wolfgang Hübner ist sich allerdings sicher: „Mich hat es sehr bewegt, weil ich so etwas noch nie gesehen habe. Es sind zwei Welten. Heute ist der Mensch noch etwas wert, auch wenn er abgeschirmt wird, aber sein Grundrecht auf Menschenwürde bleibt ihm wenigstens erhalten.“

(Autorin: Antje Brabandt)

Mario Steinebach
22.05.2006

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