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Der Hochschulvertrag ist in Kraft

Die Vereinbarung zwischen den Hochschulen und der Staatsregierung bietet der TU Chemnitz Planungssicherheit und führt zu Strukturveränderungen

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Sachsens Ministerpräsident Georg Milbradt (5.v.l.), Wissenschaftsminister Dr. Matthias Rößler (6.v.l.) und die Rektoren der sächsischen Hochschulen besiegelten den Hochschulvertrag.Foto: Pressestelle des SMWK

Sachsens Ministerpräsident Georg Milbradt und die Rektoren der 15 Hochschulen des Freistaates besiegelten am 10. Juli 2003 in der Staatskanzlei in Dresden den Hochschulvertrag. Er sichert mittelfristig finanzielle Planungssicherheit und Stabilität, kostet aber die Hochschulen bis 2008 insgesamt 715 Stellen. Der Senat der Technischen Universität Chemnitz hatte bereits im März den Text der "Vereinbarung über die Entwicklung der Hochschulen bis 2010 zwischen den staatlichen Hochschulen in Sachsen und der sächsischen Staatsregierung" angenommen. Ausschlaggebend für dieses Votum war das Gesamtwohl der Chemnitzer Universität unter Beachtung der derzeitigen politischen und finanziellen Rahmenbedingungen im Freistaat. "Bessere Konditionen für den Hochschulvertrag waren bereits vor den jüngsten Steuerschätzungen nicht zu erwarten", so Prof. Dr. Günther Grünthal, Rektor der TU Chemnitz.

Was bedeutet der Vertrag konkret für die Chemnitzer Universität? Der Vertrag verlangt einerseits den Abbau von 109 Stellen an der TU bis 2008/2010, der ohne strukturelle Einschnitte, und das heißt auch ohne die Aufgabe von einigen Studiengängen, nicht zu realisieren ist. Andererseits besitzt die TU durch den Vertrag bis 2010 Planungssicherheit, das heißt: Die Hochschulen bleiben von weiteren Stellenstreichungen und von etwaigen Stellenbesetzungssperren ausgenommen. Ein Weiteres kommt hinzu: Den Hochschulen wird für die Laufzeit des Vertrages jährlich ein fixiertes Budget für Forschung und Lehre garantiert, über das sie zukünftig freier entscheiden können. Dazu zählt auch die Möglichkeit, Mittel ins Folgejahr zu übertragen. Darüber hinaus werden den Hochschulen zusätzliche Mittel für die Ausstattung der Bibliotheken zugesichert - ein gerade für die TU Chemnitz besonders wichtiger Aspekt. Ob den Hochschulen die zusätzlichen 10 Millionen Euro für Sachinvestitionen zur Verfügung gestellt werden können, ist allerdings von der weiteren Haushaltsentwicklung abhängig.

Die Strukturvorgaben des Vertrages haben an der TU Chemnitz die Einstellungen von fünf Studiengängen in der Philosophischen Fakultät zur Folge. Das ist sicher ein herber Verlust - wenn man etwa nur an die Streichung des Magisterstudiengangs Romanistik denkt. Zugleich aber gilt auch für den Bereich der universitären Lehre und Forschung der Satz, dass man sich unter Verzicht auf weniger gut ausgestattete und nur geringer ausgelastete Bereiche auf seine Stärken konzentrieren sollte. Es sei aber ausdrücklich hinzugefügt: Allen Studierenden der Studiengänge, die in Zukunft eingestellt werden (Sozial- und Wirtschaftsgeographie, Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft, Sozialpädagogik, Romanistik, Deutsch als Fremd- und Zweitsprache), wird garantiert, dass sie ihr Studium in Chemnitz ordnungsgemäß abschließen können.

Vorgesehen ist zudem eine Kooperation der Technischen Universitäten von Freiberg und Chemnitz in den Bereichen Mathematik, Naturwissenschaften und Wirtschaftswissenschaften. Über sie wird in Kürze zu beraten und zu beschließen sein.

"Man kann und sollte den Vertrag nicht wegen einer garantierten Planungssicherheit unkritisch schön reden, denn er schreibt schließlich einen Verlust an Stellensubstanz in den so wichtigen Bereichen universitärer Lehre und Forschung fest. Andererseits können sich die Universitäten, wenn der Staat sparen muss, nicht ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung entziehen", so Uni-Rektor Prof. Grünthal. Es sollte bei alledem nicht unterschätzt werden, dass kein anderer Politikbereich in Sachsen über eine derartige Budgetsicherheit verfüge. Die Hochschulvereinbarung müsse und könne trotz der Einschnitte als eine Chance zur weiteren Profilierung der Hochschulen des Freistaates genutzt werden.

In den nächsten Monaten erarbeiten alle Hochschulen Profilierungskonzepte, um mit dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst zu Einzelvereinbarungen zu kommen, in denen die näheren Einzelheiten zur Umsetzung dieser Konzepte niedergelegt werden.

Mario Steinebach
11.07.2003

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