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Vielfältiges Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus

Auch an der TU Chemnitz wird am 27. Januar 2024 anlässlich des bundesweiten Gedenktages die Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus wachgehalten ­­– Denkmal im Innenhof des Böttcher-Baus erinnert an dunkles Kapitel der deutschen Geschichte

Anlässlich des Tages des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar 2024 werden an der Technischen Universität Chemnitz (TUC) alle elf Fahnenmasten halbmast beflaggt. Damit setzt die TUC erneut ein Zeichen für Toleranz, Vielfalt und Weltoffen­heit – ganz im Sinne des Bekenntnisses des Senates, des Rektorates und des Hochschulrates der TUC zu diesen Werten, in dem die drei Gremien unter anderem betonen, insbesondere rassistischen, rechtsextremen oder offen rechtsradikalen Positionen entschieden entgegenzutreten (siehe Stichwort).

Gedenkstein im Innenhof des Böttcher-Baus erinnert an Opfer des NS-Regimes

In Chemnitz entstanden seit dem Ende des Dritten Reiches zahlreiche Denkmäler, die an die Opfer des Nationalsozialismus erinnern, darunter auch ein Gedenkstein im Innenhof der TU Chemnitz an der Straße der Nationen 62. Er erinnert seit 1988 an die Deportation zahlreicher Chemnitzer Jüdinnen und Juden. Dieser Gedenkstein entstand in Zusammenarbeit des Künstlers Volker Beier mit dem Rat der Stadt Karl-Marx-Stadt, der Jüdischen Gemeinde und der TU Karl-Marx-Stadt. Er hat seinen Platz neben einer ausgewachsenen Kastanie, die im Kontrast zu dem von Volker Beier dargestellten Baumstumpf in Form des Davidsterns steht. "Ich wünsche mir, dass die Menschen, die daran vorbeilaufen, ihr Haupt senken und daran denken, wie die jüdischen Bürger die letzten Schritte in ihrer Heimat gegangen sind", so der Bildhauer. Vom Innenhof des Böttcher-Baus aus gingen laut Information des Chemnitzer Universitätsarchivs in der Zeit von 1942 bis 1945 insgesamt zehn Transporte mit jüdischen Männern, Frauen und Kindern in faschistische Vernichtungslager.

Stichwort: Bekenntnis des Senates, des Rektorates und des Hochschulrates der TUC zu Toleranz, Vielfalt und Weltoffenheit

Die TUC tritt nachdrücklich gegen Diskriminierung sowie für Toleranz, Vielfalt und Weltoffenheit ein. Sie ist bestrebt, diese Grundsätze konsequent nach innen zu leben und selbstbewusst nach außen zu tragen. Dafür steht auch das Bekenntnis des Senates, des Rektorates und des Hochschulrates der TUC zu Toleranz, Vielfalt und Weltoffenheit: „Die TU Chemnitz als Bildungs- und Forschungseinrichtung bietet Menschen aus der ganzen Welt ein Zuhause und heißt sie herzlich willkommen, unabhängig davon, woher sie kommen, welcher Religion sie angehören, welche sexuelle Orientierung sie haben oder welche Form des Zusammenlebens sie wählen. Aus dieser Überzeugung heraus wünschen wir uns nicht nur auf dem Campus der Universität, sondern auch darüber hinaus ein weltoffenes und von Akzeptanz geprägtes Klima. Daher treten wir Äußerungen und Handlungen, die diesem Anliegen widersprechen, insbesondere rassistischen, rechtsextremen oder gar offen rechtsradikalen Positionen, entschieden entgegen. Wir fordern alle in Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur in der Verantwortung stehenden Menschen mit Nachdruck auf, weiterhin für eine offene und diskriminierungsfreie Gesellschaft zu streiten und für die Grundwerte einer freien, demokratischen und offenen Gesellschaft einzutreten!“

Mario Steinebach
26.01.2024

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