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EU-Einheitspatent: Was bringt es, wann kommt es?

Tagung "Einheitspatent und Einheitliches Patentgericht" der Patentinformationszentren Chemnitz und Dresden stellt am 26. April 2022 Neuerungen rund um den Schutz von Erfindungen im europäischen Raum vor

Die Einführung des Einheitspatentes (europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung) und des Einheitlichen Patentgerichts stehen unmittelbar bevor. Mit dem neuen System sollen die Patentverwaltung und Rechtsstreitprozesse in der Europäischen Union schneller, einfacher und kostengünstiger ablaufen. Neben den Chancen, die sich daraus für Patentinhaber ergeben, bestehen aber auch Risiken, z. B. im Streitfall. Für Patentinhaber von europäischen Patenten (EP-Patent) besteht außerdem Handlungsbedarf, sollten sie im Falle eines Rechtsstreits ihr Verfahren weiterhin vor einem nationalen Gericht mit Wirkung für das betreffende Land und nicht vor dem Einheitlichen Patentgericht mit Wirkung für alle teilnehmenden EU-Länder verhandeln wollen. Vor dem Hintergrund dieses aktuellen Themas organisieren die Patentinformationszentren Chemnitz und Dresden anlässlich des „Welttages des geistigen Eigentums“ am 26. April 2022 von 09:00 bis 12:00 Uhr eine Tagung unter dem Titel "Einheitspatent und Einheitliches Patentgericht".

Wann das Einheitspatent kommt, wie das Einheitliche Patentgericht aufgebaut sein wird, welche Unterschiede zum europäischen Patent bestehen, welche Verfahren wie ablaufen, was es mit dem Opt-Out auf sich hat und was es zu berücksichtigen gilt, erfahren Interessierte in dieser Veranstaltung. Sie richtet sich an Erfinderinnen und Erfinder sowie  Patentinhaber aus Industrie und Forschung, die ihre Erfindungen im europäischen Raum schützen lassen wollen oder bereits Patente im Anmelde- oder Erteilungsprozess durchlaufen (haben). Die Teilnahmegebühr für die Tagung beträgt 20 EUR (inkl. MwSt.). Für Angehörige der TU Chemnitz ist die Teilnahme kostenfrei. Eine Anmeldung ist ab sofort möglich.

Hintergrund: Dienstleistungen des Patentinformationszentrums der TU Chemnitz

Das Patentinformationszentrum (PIZ) Chemnitz ist Kooperationspartner des Deutschen Patent- und Markenamtes und Mitglied im europäischen PATLIB-Netzwerk. Als qualifizierter Ansprechpartner in Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes bietet das PIZ Chemnitz der Öffentlichkeit:

  • Informationen, insbesondere zu den Arten und Anmeldeverfahren der gewerblichen Schutzrechte (Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Designs)
  • Recherchedienstleistungen
    • zum Stand der Technik
    • zum Rechtsstand
    • Überwachungen
    • patentstatistische Analysen
  • Unterstützung bei der Eigenrecherche zu allen Schutzrechten
  • Vermittlung von kostenlosen Erfindererstberatungen durch Patentanwält*innen der Region
  • Schulungen und Seminare
  • Annahme von Schutzrechtsanmeldungen

Besonders die Recherche- und Analysedienstleistungen unterstützen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie KMU, beispielsweise vor Beginn eines Forschungsprojekts, den Stand der Technik einer (Projekt-) Idee zu ermitteln, um Doppelerfindungen zu vermeiden oder auch die Neuheit bei der Absicht einer Patentanmeldung zu bestimmen und damit die Chancen auf Erteilung eines Schutzrechts zu erhöhen. Außerdem können mithilfe von Analysen von Patentdokumenten und -informationen potentiell interessierte Kooperations- bzw. Verwertungspartner ermittelt werden oder auch relevante Länder bei der Wahl des territorialen Schutzbereiches eines Patents bestimmt werden. Die Dienstleistungen des PIZ Chemnitz sind für Angehörige der TU Chemnitz kostenfrei.

Weitere Informationen zur Tagung und zu den Dienstleistungen des PIZ Chemnitz erteilen Dr. Carina Gerlach und Cornelia Pönisch, Telefon 0371 531-13160, E-Mail piz@tu-chemnitz.de.

(Autorin: Dr. Carina Gerlach)

Mario Steinebach
11.04.2022

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