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Corona-Teststelle ist auf den Vorplatz des Hörsaalgebäudes umgezogen

Kostenfreie Bürgertestungen werden vor dem Hörsaalgebäude der TU Chemnitz und nun auch am Wochenende angeboten – Testung unter Aufsicht für Beschäftigte und Studierende im Alten Heizhaus bleibt weiterhin bestehen

Das Corona-Schnelltestangebot der Firma PNB Pandemic Solutions GmbH befindet sich nun auf dem Vorplatz des Hörsaalgebäudes der Technischen Universität Chemnitz, Reichenhainer Straße 90. Die kostenfreie Bürgertestung wird dort im Freien an einem Container vorgenommen. Zudem wurden die Öffnungszeiten angepasst: Die Teststelle hat nun von Montag bis Sonntag in der Zeit von 7:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Um die Wartezeit zu verkürzen, ist es Beschäftigten und Studierenden der TU Chemnitz nach wie vor möglich, sich für Testungen jeweils montags bis freitags in der Zeit von 7:00 bis 9:00 Uhr vorab einen Termin zu buchen.

An der Teststelle werden im Rahmen der kostenfreien Bürgertestung Corona-Antigen-Schnelltests angeboten, auf die gemäß aktueller Verordnungslage jede Bürgerin und jeder Bürger unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus mindestens einmal pro Woche Anspruch hat. Vor der Testung werden Interessierte über den Testablauf und evtl. Risiken durch den Testanbieter informiert. Die Testergebnisse sind innerhalb von 15 Minuten verfügbar. Eine Bescheinigung gibt es schriftlich direkt vor Ort oder per E-Mail. Zudem kann das Schnelltest-Ergebnis auch über die Corona-Warn-App abgerufen werden. Bei einem positiven Testergebnis leitet eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter des Testteams die persönlichen Daten der betreffenden Person inklusive Testergebnis direkt an das Gesundheitsamt der Stadt Chemnitz weiter und informiert die betreffende Person über die Pflicht zur umgehenden häuslichen Isolation und unverzüglichen Wahrnehmung eines PCR-Tests.

Weiterhin bestehen bleibt daneben das Testangebot im Universitätsteil Straße der Nationen 62. Studierende und Beschäftigte haben dort die Möglichkeit, einen Corona-Selbsttest unter Aufsicht einer durch die TU Chemnitz beauftragten Person durchzuführen. Diese Testmöglichkeit steht von Montag bis Freitag in der Zeit von 7:00 bis 9:00 Uhr im Alten Heizhaus im Innenhof des Gebäudekomplexes Straße der Nationen 62 (bzw. vom 9. bis 14. Februar 2022 im Raum 208 des Böttcher-Baus) zur Verfügung. Eine Voranmeldung ist nicht notwendig. Für Beschäftigte und Studierende werden Selbsttests kostenfrei zur Verfügung gestellt. Für die Wahrnehmung des Angebots ist die TUC-Card mitzuführen. Zur Dokumentation der Testdurchführung und des Ergebnisses erhalten Getestete ein Formular, das nur zur TU-internen Verwendung dient.

Darüber hinaus bleibt für Studierende die Durchführung von Selbsttests unter Aufsicht von Lehrenden oder Prüfungsaufsichten zur Teilnahme an Präsenzlehrveranstaltungen und -prüfungen grundsätzlich zulässig.

Hintergrund: Für Studierende und Lehrende gilt für die Teilnahme an Präsenzlehrveranstaltungen und -prüfungen die sogenannte 3G-Regel. Auch für alle Beschäftigten ist gemäß aktueller Verordnungslage der Zugang zur Universität nur unter Einhaltung der 3G-Pflicht möglich. Die dafür notwendigen Tests werden nur anerkannt, wenn diese unter Aufsicht einer durch die TU Chemnitz beauftragten Person vor Ort oder von einem externen Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung durchgeführt und dokumentiert werden. Testungen, die z. B. unter Aufsicht von Kolleginnen oder Kollegen durchgeführt werden, werden nicht anerkannt.

Generell ist zu beachten, dass die Vornahme des Antigen-Schnelltests zu Beginn der Präsenztätigkeit an der TU Chemnitz nicht länger als 24 Stunden zurückliegen darf. Für PCR-Tests besteht im Übrigen eine Gültigkeit von 48 Stunden bezogen auf den Zeitpunkt der Probenentnahme.

Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht befreit. Beschäftigten und Hilfskräften, die an ihrem Arbeitsplatz präsent sind, wird durch die TU Chemnitz jedoch das Angebot zur freiwilligen Durchführung von Corona-Selbsttests dreimal pro Woche unterbreitet. Die Verteilung und Ausgabe der Tests erfolgt auf Bestellung. Es wird empfohlen, die Tests zum Zweck des freiwilligen regelmäßigen Monitorings kurz vor Antritt der Präsenztätigkeit und außerhalb der TU Chemnitz durchzuführen.

(Autorin: Diana Schreiterer)

Mario Steinebach
09.02.2022

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