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Bewertungsmethodiken

Bewertungsmethodiken für Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Intellectual Property

In Zusammenarbeit zwischen der Professur BWL X - Internationale Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung, dem Dezernat Finanzen und Beschaffung sowie dem Zentrum für Wissens- und Technologietransfer (hier insbesondere das Gründernetzwerk SAXEED) wurden zwei Methodiken erarbeitet, um Vermögensgegenstände des Anlagevermögens bzw. Intellectual Property unter Berücksichtigung der Besonderheiten von Start-ups beihilfekonform auf Ausgründungen übertragen zu können.

Eine Methodik dient der Wertermittlung von Anlagevermögen, das im Rahmen der Phase 1 eines EXIST-Forschungstransfers durch die Universität beschafft wurde und auf das ausgegründete Unternehmen zu übertragen ist. Die Methodik sieht vor, dass neben der regulären Abbildung des Wertverzehrs durch Abnutzung des Vermögensgegenstandes auch wertverändernde Aspekte berücksichtigt werden können (diese können sowohl Einfluss auf die Nutzungsdauer der Anlage haben als auch außerplanmäßige Abschreibungen zur Abbildung wertmindernder Ereignisse bedingen). Für die möglichst objektive, transparente und nachvollziehbare Bestimmung des Übertragungswertes wurde eine Bewertungskommission gebildet, in der neben dem Prorektor für Transfer und Weiterbildung und Sachverständigen der Verwaltung (Drittmittelverwaltung, Anlagenbuchhaltung) auch geeignete Sachverständige der betreffenden Fakultät vertreten sind.

Arbeitspapier zum Verfahren der TU Chemnitz zur Bewertung von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens im Rahmen von EXIST-Projekten für eine Übertragung auf Start-ups (Stand: 10/2021)

Mit einer zweiten Methodik wird die Ermittlung eines marktüblichen Entgelts für eine Übertragung geistiger Eigentumsrechte an Start-ups geregelt. Der Angebotspreis wird dabei durch Anwendung einer sog. modifizierten Lizenzpreisanalogie ermittelt. Berücksichtigt werden sowohl die erwarteten anteiligen Umsatzerlöse aus dem IP (begrenzt auf die wirtschaftliche Nutzungsdauer des IP) als auch das Nutzungsrecht, aufgrund dessen die Erfinder während der Restlaufzeit des IP weiterhin durchschnittliche Drittmitteleinnahmen aus nicht-wirtschaftlichen Projekten sowie durchschnittliche Umsätze aus wirtschaftlichen Projekten generieren.

Arbeitspapier zur Bewertung von Intellectual Property (IP) im Rahmen einer Übertragung von öffentlichen Hochschulen auf Ausgründungen (Stand: 09/2021)