Der Mönch galt als "Streiter Christi" auf Erden. Streiter allerdings in dem Sinne, daß er das Reich Gottes auf Erden vertreten sollte, während der Waffendienst in den monastischen Grundordnungen nicht vor-ge-sehen war, da er im Widerspruch zu dem Gebot "Du sollst nicht töten" steht. Dies brachte den mittelalterlichen Krieger in einen prinzipiellen Zwiespalt, da er zwei Herren diente, deren einer ihm durch seinen Stellvertreter auf Erden, den Papst, das Töten verbot, während sein weltlicher Herr ihn dafür bezahlte. Kleriker zogen deshalb zwar auch mit nach Palästina, sollten aber lediglich die geistlichen Bedürfnisse der Laien befriedigen, vielleicht auch missionieren und karitativ tätig werden, jedoch nicht selbst zur Waffe greifen. Die Kreuzzüge veränderten diese Situation.
Die ersten Geistlichen Ritterorden entstanden in der 2. Hälfte des 11. Jahrhunderts in Palästina. Ihr Anliegen war der Schutz der Pilger, insbesondere der kranken oder auf andere Weise in Not geratenen. Als erster wurde 1118/19 der Orden der Templer (Sacra Domus militiae Templi Hierosolimitani) gegründet und 1139 durch den Papst als Orden bestätigt. Sie erhielten ihren Namen nach dem ihnen von König Balduin II. von Jerusalem zugewiesenen Ort in seinem Palast, dem Standort des alten jüdischen Tempels. Durch Bernhard von Clairvaux, der sich für ihre Idee einsetzte, erhielten sie eine Regel, die sich an die Benediktusregel anlehnte.
Auch die Hospitalbruderschaft der Johanniter (Ordo militiae Sancti Joannis Baptistae hospitalis Hierosolimitani), die um 1050 von Kaufleuten gegründet worden war, um Hospitäler für die Pilger zu führen, wurde später zum Ritterorden (1130 erste Regel, 1154 Bestätigung des Ordens). Wegen dieses Ursprungs wurden sie auch Hospitaliter genannt. Ihre Ordensritterregel erhielten sie um 1160 nach der Augustinusregel mit Beimischungen aus der Templerregel.
1198 kam als dritte große Bruderschaft noch der Deutsche Orden (Ordo teutonicus Sanctae Mariae in Jerusalem; Ordo hospitalis Sanctae Mariae Theutonicorum in Jherusalem) hinzu, dessen Vorläufer ebenfalls ein, 1190 von deutschen Kaufleuten vor Akkon gegründeter, Hospitalorden war. Seine Regel entstand aus denen der Templer und der Johanniter. Diese Ritterorden bestanden aus Rittern, Priestern, Kaplänen und Ordensbrüdern für Waffendienst und Handwerk. Dem Deutschen Orden waren bereits im 13. Jahrhundert Frauen angeschlossen. Alle Ordensmitglieder gaben neben den drei Mönchsgelübden (Armut, Keuschheit, Gehorsam) ein zusätzliches ab, sich dem Schutz der Pilger zu widmen. Die Templerritter, und in ihrer Folge die Deutschherren, trugen einen weißen Mantel mit aufgenähtem Kreuz (Templer seit 1147 mit rotem Tatzen-kreuz, Deutschherren mit schwarzem Kreuz), in Anlehnung an die Zisterzienser. Die nichtritterlichen Brüder trugen braune bzw. graue Mäntel. Angehörige des Johanniterordens waren am schwarzen Mantel mit weißem, achtspitzigem Kreuz zu erkennen.
Der direkt dem Papst unterstellte Templerorden wurde nach einem spektakulären Prozeß 1312 durch Papst Clemens V. aufgelöst, während die anderen Ritterorden weiterbestanden.
Weitere, hier nicht aufgeführte Ritterorden entstanden auf dem Baltikum und während der Reconquista auf der Iberischen Halbinsel.





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Einführende Literatur:
Schwaiger, Georg (Hg.): Mönchtum, Orden, Klöster von den Anfängen bis zu Gegenwart: ein Lexikon, München 1993.
Dinzelbacher, P.; J. L. Hogg: Kulturgeschichte der christlichen Orden in Einzeldarstellungen, Stuttgart 1997.