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Förderverfahren

Projektträger BEO heißt seit 1.3.2001 Projektträger PTJ



1. Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie den Nachweis und die Prüfung der Verwendung gelten die §§ 23, 44, 44a BHO sowie die entsprechenden Vorläufigen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (Vorl. VV-BHO).

Die Projekte werden im Regelfall nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und den Besonderen Nebenbestimmungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BNBest, BMBF98) gefördert, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie für die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben übernommen wurden.

2. Vor der förmlichen Antragstellung muß der tatsächliche Warmwasserbedarf und die Eignung des Gebäudes für die Solaranlageninstallation durch eine fachliche Begutachtung und ggf. eine meßtechnische Untersuchung durch die programmbegleitende Wissenschaftseinrichtung nachgewiesen sein. (Einzelheiten zum Ablauf bzw. der Vorauswahl sind in den Programmerläuterungen dargestellt.)

3. Mit dem Antrag muß bei bestehenden Gebäuden eine Aufstellung über bereits durchgeführte bzw. geplante energie- bzw. haustechnische Maßnahmen vorgelegt werden. Des weiteren ist eine Zusicherung zu geben, daß die notwendigen gebäudetechnischen Sanierungsmaßnahmen gemäß den geltenden Anforderungen durchgeführt sind bzw. zeitgleich mit der Installation der Solaranlage realisiert werden.

4. Wird ein Objekt in das Programm aufgenommen, erhält der Zuwendungsempfänger von Beginn an eine wissenschaftlich-technische Beratung, z.B. bei der Festlegung von Anforderungen an das System, bei der Ausschreibung, bei der Auftragsvergabe und schließlich auch während der Bauphase.

Nach der Inbetriebnahme wird jedes Solarsystem des Feldversuchs einer etwa dreijährigen meßtechnischen Betreuung und Auswertung unterzogen, die von der ZfS - Rationelle Energietechnik GmbH als programmbegleitender Wissenschaftseinrichtung koordiniert und in den neuen Bundesländern von ortsnahen Hochschulen bzw. Fachhochschulen durchgeführt wird.

5. Die zuständigen Landesministerien sind von den Antragstellern über ihre Projektabsicht so zu informieren, daß sie rechtzeitig im Zusammenwirken mit den nachgeordneten Stellen die eventuell notwendigen sonstigen Sanierungen an den öffentlichen Gebäuden beurteilen können.

6. Die Auftragsvergabe für die Solaranlage darf nicht vor Erteilung des Bewilligungsbescheides erfolgen.



Aufnahme in das Programm


Kontaktaufnahme mit dem Projektträger PTJ
(Allgemeine Interessenbekundung oder Einreichen
einer Projektskizze für ein mögliches Projekt)
Übersendung ausführlicher Informationsunterlagen und eines
Fragebogens durch den Projektträger PTJ

Beantwortung des Fragebogens durch den Betreiber in Zusammenarbeit mit dem Planer, Architekt etc.

Positive Ersteinschätzung durch PTJ und wissenschaftliche Begleitung


nein

Ablehnung

ja  

Vor-Ort-Besichtigung durch die Hochschule Fachliche Begutachtung - positiv ?


nein

Ablehnung

ja  

Meßtechnische Untersuchung: Warmwasserverbrauch > 7m³/Tag ?


nein

Ablehnung

ja  

Förmliche Antragstellung des Betreibers beim Projektträger PTJ

ja  

Antragsprüfung und Förderempfehlung durch Projektträger PTJ


nein

Ablehnung

ja  

Bewilligung des Projektes

 

Zeitdauer des Verfahrens: ca. 4 - 6 Monate




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