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Sachkontenbuchung
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BWL-Sicht Axapta-Theorie I Axapta-Theorie II Axapta-AnwendungDas Belegprinzip im Axapta System
Das Axapta System orientiert sich konsequent am
Belegprinzip . Im Einzelnen bedeutet dies:
Gebucht werden können nur vollständige Belege, um inkonsistente Eingaben zu verhindern.
Vollständig heißt, dass der Saldo aus den Soll- und Haben-Positionen Null ergeben muss. Die vom System vorgesehenen Mindestkontierungen,
wie z.B. Belegdatum, Belegart, Buchungsschlüssel, Buchungstext, Kontonummer und Beträge müssen eingegeben worden sein. Alle
Mussfelder, die darüber hinaus festgelegt werden können, müssen gefüllt worden sein.
Der Belegschlüssel wird vom System fest vorgegeben. Das System prüft außerdem die Konsistenz der Eingaben. Die Belegerfassung kann erst nach der Korrektur fortgesetzt werden.
In Microsoft Axapta werden sogenannte Erfassungsbelege angelegt. Innerhalb einer Erfassung können dabei mehrere Belegpositionen
(Buchungsvorgänge) eingegeben werden.
Bei der Anlage von Erfassungen stehen die vom System vordefinierten
Erfassungsjournale des Typs
täglich zur Auswahl. Im Bereich der Sachkonten sind folgende Erfassungsjournale hinterlegt:
Den Erfassungsjournalen können feste Formate für den Belegschlüssel und feste Gegenkonten zugeordnet werden. Damit werden
Sie sich innerhalb des Kurses aber nicht beschäftigen müssen.
Aufbau eines Beleges
Ein Beleg besteht aus einer Belegnummer, dem Belegdatum und mindestens zwei Konten (nämlich Soll und Haben). Die Art des Kontos
und des korrespondierenden Gegenkontos müssen bei der Erstellung des Belegs ausgewählt werden. Dabei steht die Auswahl zwischen
folgenden Kontenarten:
Weiterhin wird ein entsprechender Buchungstext für den Beleg benötigt, der entweder frei wählbar ist oder aus einem der voreingestellten
Texte besteht (Ausgangsrechnung, Eingangsrechnung, Zahlung, Umbuchung). Generell lassen sich häufig verwendete Buchungstexte
im System fest hinterlegen.
Weitere Angaben hängen von dem zu buchenden Vorgang ab. Dies kann beispielsweise ein Kostenträger oder eine Kostenstelle sein. Das System kennt neben dem beschriebenen
Allgemeinen Erfassungsbeleg viele andere Belegarten wie Zahlungserfassungen, Rechnungserfassungen, Verkaufserfassungen, Einkaufserfassungen, Erfassungen
in der Kostenrechnung, Warenbewegungen u.a.
Zu nennen ist noch eine Besonderheit:
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Navision ®, Axapta ® und Microsoft ® sind eingetragende Warenzeichen der Microsoft AG.
Alle Screenshots des Axapta-Systems unterliegen dem Copyright der Microsoft AG.
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