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Kostenstellenbearbeitung
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BWL-Sicht Axapta-Theorie Axapta-AnwendungAufgaben und Zweck der Kostenstellenrechnung
In der Kostenstellenrechnung werden die Gemeinkosten den Bezugsobjekten (Kostenstellen) zugeordnet und zwischen ihnen verrechnet.
Gemeinkosten sind Kosten, welche nicht unmittelbar den endgültigen Kostenträgern (d.h. Produkten) zugerechnet werden können,
sondern verursachungsgerecht aufgeteilt werden müssen. Die Kostenstellenrechnung ist die zweite Stufe der Kostenrechnung und
Grundlage für die Durchführung der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung und der Verteilung der Gemeinkosten auf die eigentlichen
Kostenverursacher. Wichtigstes Hilfsmittel ist dabei der Betriebsabrechnungsbogen (BAB), in dem Kostenarten und Kostenstellen
tabellarisch verzeichnet sind.
Aufgabe der Kostenstellenrechnung ist die Verteilung der Kosten auf Kostenstellen, um Preiskalkulationen, kurzfristige Erfolgsrechnungen,
Planungsrechnungen oder Kostenkontrollen durchführen zu können.
Bildung und Arten von Kostenstellen
Kostenstellen sind Teilbereiche des Unternehmens, welche in den Prozess der Leistungserstellung bzw. Leistungsverwertung eingegliedert
sind. Für diese Teilbereiche sollen die Kosten erfasst und somit kontrolliert werden. Die Erfassung der Kosten geschieht entweder
direkt oder durch verschiedene Verrechnungstechniken. Werden Kostenstellen als Hilfsmittel der Kostenzurechnung auf Kostenträger
betrachtet, so ist die Bildung von Kostenstellen nur erforderlich, wenn die Erzeugnisse eine Kostenstelle ungleichmäßig in
Anspruch nehmen.
Die
Bildung von Kostenstellen kann nach unterschiedlichen Kriterien geschehen. Zum einen können verrechnungstechnische Gesichtspunkte im Vordergrund stehen,
aber auch andere Kriterien, welche später bei der Betrachtung der Kostenstellenhierarchien aufgegriffen werden sollen. Die
Kostenstellenstruktur ist dann von den jeweiligen Gegebenheiten in der Unternehmung abhängig.
Unabhängig von der weiteren Verrechnung unterscheidet man bezogen auf die Verrechnung zwei Arten von Kostenstellen : selbständige (primäre) und unselbständige (sekundäre) Kostenstellen.
Primäre Kostenstellen sind solche, in denen an abzusetzenden Erzeugnissen gearbeitet wird.
Sekundäre Kostenstellen stellen ihre Leistungen nur für andere Kostenstellen bereit und lassen sich weiterhin in Hilfskostenstellen und allgemeine Kostenstellen untergliedern. |
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