- Der Verein besitzt zwei Vorstände. Der Gesamtvorstand regelt die vereinsinternen Geschäfte, der geschäftsführende Vorstand vertritt den Verein gemäß § 9 nach außen.
- Der Gesamtvorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Über Beisitzer und deren Anzahl entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit.
- Die Mitglieder des Gesamtvorstandes werden in der Mitgliederversammlung aus dem Kreis der anwesenden Mitglieder mit einfacher Stimmenmehrheit für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Mitglieder, die juristische Personen sind, sind nicht zum Vorstand wählbar. Beide Vorstände bleiben solange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt. Scheidet ein Mitglied eines Vorstands während der Amtsperiode aus, wählt der jeweilige Vorstand ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds, längstens bis zur nächsten Mitgliederversammlung.
- Der Vorsitzende, der Schriftführer und der Schatzmeister des Gesamtvorstandes sowie der jeweilige Dekan der Fakultät für Wirtschaflswissenschaften der TU Chemnitz bilden den geschäftsführenden Vorstand.
- Die in § 8 (2) genannten Mitglieder des Gesamtvorstandes erhalten im geschäftsführenden Vorstand die entsprechende Funktion.
- Der geschäftsführende Vorstand ist für alle Angelegenheiten zuständig, die ihm der Gesamtvorstand allgemein oder im besonderen zur Erledigung zuweist.
- Beide Vorstände haben die Geschäfte nach Maßgabe der Satzung zu führen. Der
Gesamtvorstand gibt sich seine Geschäftsordnung selbst und entscheidet über die
Geschäftsordnung des geschäftsführenden Vorstandes.
- Dem Schatzmeister obliegt die Kassenführung. Er verwaltet das Vermögen des Vereins und legt auf der ordentlichen Mitgliederversammlung den Kassenbericht für das Geschäftsjahr vor.
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