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Master Management & Organisation Studies
Teilnahme

Information zur Teilnahme an MOS-Lehrveranstaltungen

  • Folgende Regelung gilt für alle Lehrstühle (BWL V, VI und IX):

    Die Teilnahme an Vorlesungen und Übungen im ersten Studienjahr MOS ist für noch nicht im MOS immatrikulierte Studierende möglich, jedoch nicht die Teilnahme an den Prüfungen. Der Besuch anderer Veranstaltungsarten des Lehrstuhls ist für noch nicht im MOS immatrikulierte Studierende nicht möglich. Ausnahme in beiden Fällen bilden Studierende, die laut ihrer PO Anspruch auf eine Prüfung haben.

  • Die Teilnahme an Veranstaltungen, welche für das Modul 3 des Masters MOS angerechnet werden können, können nach Einverständnis der verantwortlichen Professorinnen und Professoren besucht und geprüft werden. Über eine Anerkennung für den Master MOS entscheidet der PA MOS auf Antrag nach Immatrikulation in den Master MOS entsprechend der zur Immatrikulation geltenden Studienordnung.

  • Ausnahmen gelten für Erasmusstudierende sowie Studierende anderer internationaler Austauschprogramme nach Absprache mit den verantwortlichen Dozentinnen und Dozenten.