Kostenarten- und Erlösartenbearbeitung
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![]() ![]() ![]() Aufgaben und Zweck der Kostenarten- und Erlösartenrechnung
Die
Kostenartenrechnung dokumentiert,
welche Kosten in
welcher Höhe innerhalb einer Periode angefallen sind.
Die Erlösartenrechnung betrachtet die erstellten bzw. die abgegebenen Leistungen. Das sind innerbetriebliche Leistungen und außerbetrieblich absetzbare
Leistungen.
Kostenartenrechnung:
Es wird z.B. erfasst, wie viel Büromaterial in den einzelnen Kostenstellen verbraucht wird.
Erlösartenrechnung:
Entsprechend der vom Unternehmen angebotenen Produkte und Dienstleistungen existieren Erlösarten. Setzt ein Unternehmen z.B.
10 Einheiten Beratungstage zu je 1.500 Euro ab, wird die Erlösart Beratungstage mit dem Wert 15.000 Euro gebucht.
Im Kurs wird vor allem die Kostenartenrechnung fokussiert.
Untergliederung der Kosten und Kostenerfassung
Einzelkosten können einem Bezugsobjekt (z.B. Kostenstelle) unmittelbar und vollständig gemäß dem Verursachungsprinzip zugeordnet werden.
Gemeinkosten lassen sich
nicht direkt einem bestimmten Bezugsobjekt zurechnen und müssen über Verrechnungsverfahren weiterverrechnet werden.
Fixe Kosten sind unabhängig von der Ausbringungsmenge.
Variable Kosten ändern sich in Abhängigkeit bestimmter Kosteneinflussgrößen.
In der Kostenartenrechnung werden Kosten erfasst, die Einzel- oder Gemeinkosten sein können. Die notwendigen Daten kommen aus der vorgelagerten Finanzbuchhaltung oder aus den Nebenbuchhaltungen (Belege der Finanzwirtschaft, Materialwirtschaft, usw.). ![]() |
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