Nachträglicher Rücktritt von einer Prüfung

Beachten Sie auch die Hinweise des ZPA sowie die entsprechenden Formulare. Die Anmeldung zu einer Prüfungsleistung kann ohne Angabe von Gründen zurückgezogen werden, sofern dieses dem ZPA bis eine Woche vor dem jeweiligen Prüfungstermin mitgeteilt wird, § 11 Abs. 1 der Prüfungsordnungen in dem Studiengang Wirtschaftswissenschaften (im folgenden PO) Ein späterer Rücktritt ist aus triftigen … Nachträglicher Rücktritt von einer Prüfung weiterlesen