Nachträgliche Anmeldung zu einer Prüfung

Beachten Sie auch die Hinweise des ZPA sowie die entsprechenden Formulare. Bitte melden Sie sich in Ihren eigenen Interesse rechtzeitig zur Prüfung an! Versäumen Sie die Anmeldefrist, besteht kein Anspruch auf eine nachträgliche Zulassung zur Prüfung. Nur ausnahmsweise unter den Voraussetzungen des § 1 Satz 1 sächs. VwVfG iVm §32 VwVfG des Bundes ist eine nachträgliche … Nachträgliche Anmeldung zu einer Prüfung weiterlesen