Der Prüfungsausschuss ist für die mit der Durchführung von Prüfungen im Zusammenhang stehenden Entscheidungen zuständig, u.a. für: die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen die Anrechnung von Studienzeiten (Fachsemestereinstufung) sowie von Studien- und Prüfungsleistungen Fristverlängerungen (nachträglicher) Rücktritt von Prüfungen sowie nachträgliche Anmeldung für Prüfungen Widersprüche gegen Prüfungsentscheidungen die Entscheidung über angemessene Prüfungsbedingungen für behinderte Studierende … Aufgaben weiterlesen
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