BA WiWi: Wichtige Infos zur 2. Änderungssatzung
Ab dem Wintersemester 2013/14 wird für den Studiengang Bachelor Wirtschaftswissenschaften (SO 2010) eine weitere Änderungssatzung in Kraft treten. Die Satzung wurde vom Fakultätsrat bereits vor einigen Wochen beschlossen und nun durch das Rektorat bestätigt und als amtliche Bekanntmachung veröffentlicht. Nachfolgend möchten wir euch einen kurzen Überblick über die wesentlichen Änderungen geben.
Folgende Änderungen gelten für alle Studenten, die ab dem Wintersemester 2010/11 immatrikuliert wurden:
- Empirische Wirtschaftsforschung wird auf das vierte Semester vorgezogen.
- Die wählbaren Fächer in der WirtschaftswissenschaftlichenVertiefung werden um Prüfungswesen, Recht und Technik, Arbeitsrecht und Recht des geistigen Eigentums ergänzt.
- Die Anforderungen für die Zulassung zur Bachelorarbeit werden leicht gesenkt. Das Modul 14 muss nicht mehr vollständig abgeschlossen sein, sondern hier benötigt man nur noch eine bestandene Prüfung.
- Neufassung des § 15 Abs. 1 der Prüfungsordnung (Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen): Anpassung an das SächsHSFG
Folgende Änderungen gelten zusätzlich für Studenten, die ab dem Wintersemester 2013/14 immatrikuliert wurden:
- Die 180-minütige Kombiprüfung im Modul M8 (Einführung Wirtschaftswissenschaften, Einführung in das Recht, Sozialwissenschaftliche Grundlagen) wird abgeschafft und durch je 60-minütige Klausuren in den Fächern Einführung VWL, Einführung in das Recht und Einführung in das Management ersetzt.
- Der Freiversuch (§12 der Prüfungsordnung) wird als Anpassung an die geänderten Regelungen im SächsHSFG abgeschafft.
Möglichkeit zum Wechsel auf die Neuregelung im Modul M8
Die Neuregelung des Moduls M8 (Aufsplittung der 180 Min. Kombiprüfung) gilt für vor dem WS 2013/14 immatrikulierte Studenten nicht automatisch. Allerdings wird euch eine Wechselmöglichkeit eingeräumt:
“Studierende, die ihr Studium ab dem Wintersemester 2010/2011 und vor dem Wintersemester 2013/2014 aufgenommen haben, können sich jedoch für ein Studium bezüglich des Moduls 8 gemäß der obigen, novellierten Fassung der Studienordnung entscheiden. Diese Entscheidung ist durch schriftliche Erklärung dem Zentralen Prüfungsamt bis 1. Dezember 2013 mitzuteilen.”