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Vorzeitiger Wechsel an der Spitze der Universität

Prof. Arnold van Zyl, Rektor der TU Chemnitz, wurde zum Präsidenten der Dualen Hochschule Baden-Württemberg gewählt, wodurch seine Nachfolge in Chemnitz geregelt werden muss

Der Senat und der Aufsichtsrat der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) haben Prof. Arnold van Zyl, Rektor der Technischen Universität Chemnitz, zum neuen Präsidenten der Hochschule gewählt. Laut Mitteilung der DHBW ist vorgesehen, dass Prof. van Zyl frühestens am 1. Februar 2016 sein neues Amt in Stuttgart antritt. Theresia Bauer, Landesministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Baden-Württemberg, sagte nach der Wahl: „Als Vizepräsident der Universität Stellenbosch, als Rektor der renommierten Technischen Universität Chemnitz und seinen verschiedenen Stationen in der Industrie hat Professor van Zyl seine Führungs- und Managementkompetenz im Hochschulbereich sowie in exponierten Industriefunktionen auf beeindruckende Weise unter Beweis gestellt.“

„Die Entscheidung, mich als Kandidat an der größten Hochschule Baden-Württembergs zur Verfügung zu stellen, ist rein persönlich und von meinem Interesse an meiner beruflichen Weiterentwicklung getrieben“, sagt Prof. van Zyl. „Wir sind stolz darauf, welche erfolgreiche Entwicklung die TU Chemnitz in den vergangenen Jahren in vielen Bereichen fortsetzen und ihre Position im internationalen Wettbewerb verbessern konnte. Ich danke allen, die hierbei engagiert mitgewirkt haben“, sagt der 56-Jährige. Er sei privilegiert gewesen, umfangreiche Erfahrungen im innovativen Umfeld der TU Chemnitz gewonnen zu haben.

Nun gilt es an der Technischen Universität Chemnitz, die Nachfolge des scheidenden Rektors zu regeln. Nach dem Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz ist der Hochschulrat der Universität für die Erstellung eines Vorschlages für die Wahl eines neuen Rektors bzw. einer neuen Rektorin zuständig. Zuerst wird die Ausschreibung der Stelle veröffentlicht. Danach wird eine Auswahlkommission geeignete Bewerber auswählen und eine Vorschlagsliste für den Hochschulrat erstellen. Diese Kommission besteht aus zwei externen Mitgliedern des Hochschulrates, zwei Mitgliedern des Senates der TU Chemnitz sowie einem Vertreter des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst, welcher beratend mitwirkt. Im Anschluss erarbeitet der Hochschulrat im Einvernehmen mit dem Senat einen Wahlvorschlag, der bis zu drei Kandidaten enthält, wovon ein Kandidat nicht Mitglied der Universität sein soll. Der Wahlvorschlag wird vom Vorsitzenden des Hochschulrates dem Erweiterten Senat der TU Chemnitz unterbreitet.

Bis ein neuer Rektor bzw. eine neue Rektorin gewählt ist und das Amt antritt, wird nach dem Ausscheiden von Prof. van Zyl dessen Vertreter Prof. Andreas Schubert, Prorektor für Wissens- und Technologietransfer der TU, kommissarisch die Amtsgeschäfte übernehmen.

Mario Steinebach
30.09.2015

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