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"Die Schwebeposition ist unverantwortlich!"

In Sachsen ist die Nachwuchsförderung über Juniorprofessuren rechtlich noch immer nicht abgesichert - Rektor Prof. Dr. Klaus-Jürgen Matthes fordert die Sächsische Staatsregierung zum schnellen Handeln auf

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Prof. Dr. Klaus-Jürgen Matthes, Rektor der TU Chemnitz Foto: TU Chemnitz/Uwe Meinhold

Sachsen ist das einzige Bundesland, das die Juniorprofessur noch nicht in Landesrecht umgesetzt hat. "Die seit Jahren ausstehende Novellierung des Sächsischen Hochschulgesetzes ist eine Ohrfeige in das Gesicht unserer Juniorprofessoren. Die Schwebeposition ist unverantwortlich!" Mit diesen harten Worten mahnt der Rektor der Technischen Universität Chemnitz, Prof. Dr. Klaus-Jürgen Matthes, die Sächsische Staatsregierung zum schnellen Handeln. "Denn wenn Sachsen jetzt nicht mit Hochdruck ein überarbeitetes Gesetz oder mindestens eine kleine Novelle dieses Gesetzes auf den Weg bringt, wo insbesondere der rechtliche Status der Juniorprofessur abgesichert ist, schwinden die Chancen der Hochschulen des Freistaates auf ein gutes Abschneiden in der zweiten Bewerbungsrunde im Rahmen der Exzellenzinitiative des Bundes", so der Rektor. Denn sowohl bei den Exzellenzclustern als auch bei den Graduiertenschulen wird der Nachwuchsförderung eine große Bedeutung beigemessen. Zudem geht es um die Absicherung der Nachwuchswissenschaftler, die den attraktiven Karriereweg über die Juniorprofessur eingeschlagen haben. "Jedoch existiert dieser Weg derzeit in Sachsen rechtlich betrachtet noch nicht", ergänzt Prof. Matthes.

Einer, der seine Universität bereits verlassen hat, ist Dr. Jan Kunzmann. Von Dezember 2002 bis August 2005 hatte er an der TU Chemnitz die Juniorprofessur "Struktronik" inne. Im Herbst 2005 wechselte er auf eine Anstellung in die Smart Material GmbH nach Dresden, einem weltweit agierenden Elektronikunternehmen. Hier ist Dr. Kunzmann als Produktions- und Entwicklungsleiter tätig. "Für mich war die Rechtsunsicherheit in Sachsen unerträglich", so Kunzmann. Deshalb entschied er sich für eine Industriekarriere mit sicherer Zukunftsperspektive. Martina Heppt, Geschäftsführerin der Smart Material GmbH, meint: "Es ist gut für uns, dass Sachsen so lange mit der Umsetzung der rechtlichen Rahmenbedingungen zögert, dadurch bekommen wir hoch motivierte und gut ausgebildete Führungskräfte, die ihre Perspektive gemeinsam mit dem Unternehmen gestalten wollen."

Für Prof. Matthes ist dies kein Trost: "Auch wenn die sächsische Wirtschaft von den Zuständen im Hochschulwesen profitieren mag, sollte der Freistaat endlich die nötigen Schritte in der Hochschulgesetzgebung gehen. Schließlich haben die aus Bundesmitteln geförderten Juniorprofessuren einen anderen Sinn - nämlich Nachwuchswissenschaftler schnell auf eine wissenschaftliche Karriere vorzubereiten. Dies gilt unabhängig davon, dass Juniorprofessoren nur in Ausnahmefällen eine anschließende Lebenszeitprofessur an der eigenen Hochschule erhalten können."

Stichwort: Juniorprofessor

Die Juniorprofessur wurde im Jahre 2002 mit einer Änderung des Hochschulrahmengesetzes (HRG) eingeführt. Zielstellung war insbesondere, jungen Nachwuchswissenschaftlern bereits mit Ende 20, Anfang 30 selbständiges Lehren und Forschen zu ermöglichen. Die Juniorprofessur soll einen wichtigen Beitrag leisten, die deutsche Wissenschaft im internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe noch attraktiver zu machen.

Einstellungsvoraussetzungen für Juniorprofessoren sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung und die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch eine herausragende Promotion nachgewiesen wird. Juniorprofessoren werden nach Maßgabe des jeweiligen Landesrechts in einem zweiphasigen Dienstverhältnis beschäftigt: Bei positiver Evaluation der ersten Phase (meistens drei Jahre) ist eine Verlängerung (meistens um weitere drei Jahre) möglich.

Eine erfolgreiche Tätigkeit als Juniorprofessor wird in Deutschland zukünftig ein wesentliches Kriterium für eine Berufung auf eine Lebenszeit-Professur sein. Juniorprofessoren nehmen bereits Aufgaben in Forschung und Lehre und in Gremien wahr. Des Weiteren sind sie berechtigt, Prüfungen abzunehmen sowie Studienabschlussarbeiten und Promotionen zu betreuen. In Ausnahmefällen können Juniorprofessoren eine Professur an der eigenen Hochschule erhalten (so genannte "tenure track"). Sachsen ist das einzige Bundesland, das die Regelungen zur Juniorprofessur noch nicht in Landesrecht umgesetzt hat.

Mario Steinebach
15.05.2006

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