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Kleiner Wegweiser durch den Versicherungsdschungel

Studenten müssen zu Studienbeginn einiges beachten, um optimal versichert zu sein

  • Zum Semesterstart im Oktober füllt sich das Hörsaalgebäude wieder mit Studierenden. Wer dann neu mit dem Studium beginnt, muss im Vorfeld einiges organisieren - auch beim Thema Versicherungen. Foto: Dirk Hanus

Mit dem Beginn des Studiums kommen etliche Veränderungen auf die Studenten zu, auch bei den Versicherungen. Hier die wichtigsten Neuerungen, die zu beachten sind - für einen guten Start ins Studium.

Zunächst sind die Studentenregelungen bei der Krankenversicherung zu beachten. Dies ist eine Pflichtversicherung, deren Nachweis bei der Immatrikulation vorgelegt werden muss. Wer über die Familie beitragsfrei mitversichert ist, bleibt dies bis zum 25. Lebensjahr, muss sich aber danach selbst versichern. Für Wehr- und Zivildienstzeiten kann die Laufzeit verlängert werden. Bei der Familienversicherung gilt es außerdem, die Zusatzverdienstgrenzen zu beachten: Mehr als 365 Euro aus einem Neben- und 400 Euro aus einem Minijob darf ein Student nicht verdienen. Einnahmen aus dem BAföG werden hierbei nicht mitgerechnet. Man kann sich auch eigenständig gesetzlich versichern. Die gesetzliche Regelung der Beiträge ist bei Studenten einheitlich und beträgt monatlich 64,77 Euro für die Kranken- und 11,64 Euro für die Pflegeversicherung. Dieser günstige Tarif gilt bis zum 14. Fachsemester bzw. bis zum 30. Lebensjahr, ab dann haben gesetzlich versicherte Studenten die Möglichkeit, sich für etwa 120 Euro im Monat freiwillig zu versichern. Urlaubssemester zählen nicht mit. Ausnahmen mit der Krankenversicherung individuell abgesprochen werden. Als Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung steht die private Versicherung. Wer privat bei den Eltern mitversichert ist, kann sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Das gilt dann zeitlebens für jedes Studium. Die private Versicherung kostet bei Studenten monatlich zwischen 76 und 195 Euro, bei Studentinnen aufgrund höherer Lebenserwartung und einer eventuellen Schwangerschaft zwischen 96 und 320 Euro. Diese Regelung widerspricht aber den EU-Gleichstellungsrichtlinien und ist derzeit auf dem Prüfstand, sodass die Sätze möglicherweise in den nächsten Jahren angeglichen werden. Für chronische Krankheiten oder besondere gesundheitliche Risiken wird häufig ein Zusatzbetrag erhoben. Ausländische Studenten aus EU-Ländern, die in ihren Heimatländern krankenversichert sind, haben in Deutschland keine Versicherungspflicht. Die Universität verlangt einen Nachweis über die Versicherung und sie können mit der europäischen Krankenversicherungskarte direkt zum Arzt gehen. Studenten aus anderen Ländern müssen sich nach deutschen Konditionen versichern.

Die Haftpflichtversicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, jedoch dringend ratsam. Viele Vermieter verlangen einen Nachweis über eine Haftpflichtversicherung, da schnell aus Versehen ein teuerer Schaden entstehen kann. Falls die Eltern eine Police besitzen, sind Studenten, je nach Vertragsbedingungen, meist bis zum Ende der ersten Ausbildung mitversichert. Falls jedoch der Hauptwohnsitz von den Eltern weg an den Studienort verlegt wird, muss eine eigene Versicherung abgeschlossen werden. Diese gibt es ab 40 Euro im Jahr.

Eine Hausratversicherung muss nur dann abgeschlossen werden, wenn der Hauptwohnsitz nicht mehr bei den Eltern ist. Ansonsten zählt das WG- oder Wohnheimzimmer zum elterlichen Haushalt und ist mit deren Versicherung abgedeckt, falls eine Police existiert.

Für alle Aktivitäten, die mit der Universität zu tun haben, sind Studenten automatisch vom Land Sachsen unfallversichert. Das gilt beispielsweise für den Hin- und Rückweg, alle Unfälle im Universitätssport oder in der Vorlesung. Wegunfälle müssen unter Angabe des behandelnden Arztes im Dekanat der jeweiligen Fakultät gemeldet werden, Sportverletzungen binnen drei Tagen in der Abteilung Universitätssport. Außerdem hat das Studentenwerk Chemnitz-Zwickau eine zusätzliche Freizeitunfallversicherung für alle Immatrikulierten abgeschlossen, die weltweit und rund um die Uhr gilt. Im Falle eines Unfalls in der Freizeit muss ein Arzt hinzugezogen werden, danach ist das Studentenwerk Ansprechpartner. Wer sich noch nicht ausreichend versichert fühlt, kann eine eigene Unfallversicherung je nach Risiko abschließen. Wie immer gilt auch bei der Unfallversicherung: Durch die Police der Eltern ist man eventuell schon mitversichert.

Bei Fragen zum Thema Versicherungen steht der Studentenrat unter stura@tu-chemnitz.de zur Verfügung. Außerdem trägt die TU Chemnitz das Prädikat "Familiengerechte Hochschule". Studierende mit Kind können sich bei Fragen zum Thema Versicherungen bei Jörg Seidel vom Studentenwerk telefonisch unter 0371 5628120 oder unter sozialberatung@swcz.de informieren oder sich direkt bei der Frauenbeauftragten der Universität, Dr. Renate Wißuwa, unter 0371 531-31221 melden. Für alle Versicherungen gilt: Immer die individuellen Bedürfnisse betrachten, ob eine Zusatzpolice nötig ist oder nicht. Dann ist man als Student nicht über- oder unterversichert und kann das Studium unbeschwert und sicher genießen.

(Autorin: Florentina Liefeith, Praktikantin in der Pressestelle)

Katharina Thehos
05.09.2012

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