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Rathaus erneuert Angebot: 31 Euro auf die Hand

Studenten mit Hauptwohnsitz in Chemnitz sparen einen Teil ihres Semesterbeitrages - Rückerstattungsanträge werden bis zum 31. März 2009 entgegengenommen

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Arne Werner studiert Medienkommunikation an der TU Chemnitz. Seinen Wohnsitz hat er von Berlin nach Chemnitz verlegt. Er freut sich über die 31 Euro, die er jedes Semester von der Stadt erstattet bekommt. Foto: Bildarchiv der Pressestelle/Heiko Kießling

Es gibt wieder eine frohe Botschaft für alle Studierenden der TU Chemnitz, die bereits ihren Hauptwohnsitz in Chemnitz haben oder hierher umziehen: Sie bekommen für das Sommersemester 2008 und das Wintersemester 2008/2009 ihren Semesterbeitrag anteilig mit jeweils 31 Euro durch die Stadt erstattet. Mit diesem Angebot möchte die Stadtverwaltung auch Neu-Chemnitzer gewinnen und den Universitätsstandort noch attraktiver machen. Die Stadt Chemnitz praktiziert dies seit dem Wintersemester 2000/2001 und konnte auf diesem Weg allein im vergangenen Jahr 595 Studierende von einem Umzug in die Stadt überzeugen. 60 weitere meldeten ihren Nebenwohnsitz in einen Hauptwohnsitz um. Im Haushaltsjahr 2008 wurden insgesamt 177.320 Euro an Semesterbeiträgen an die berechtigten Studenten zurückerstattet. 970 Studierende stellten für ein Semester einen Antrag, 2.375 für zwei Semester.

Hintergrund ist, dass möglichst viele Studenten in Chemnitz ihre Hauptwohnung anmelden sollen, was auch vom Gesetzgeber gewollt ist. Über so genannte allgemeine Schlüsselzuweisungen vom Freistaat Sachsen, die jede Kommune abhängig von ihrer Einwohnerzahl erhält, nimmt die Stadt jährlich Geld ein. Einfache Logik: Mehr Chemnitzer Einwohner, mehr Zuweisungen vom Land. Die Semesterbeitragserstattung kostet die Stadt jährlich maximal 62 Euro pro Antragsteller. Das Plus von mehreren Hundert Euro pro Student mit Hauptwohnsitz in Chemnitz verbleibt im Haushalt der Kommune.

Eine Auszahlung der zu erstattenden Semesterbeiträge kann jedoch nur erfolgen, wenn der Antragsteller an der TU Chemnitz studiert, zum 31. Dezember 2008 mit Hauptwohnsitz in Chemnitz gemeldet ist und je Semester eine Immatrikulationsbescheinigung vorlegt. Aus diesem Grund ist die Bearbeitung und Prüfung der Anträge erst ab Januar 2009 möglich. Die Bearbeitung aller Anträge sowie die Auszahlung der Erstattung sollen spätestens bis Ende Mai 2009 abgeschlossen sein.

Die Antragsformulare sind unter http://www.chemnitz.de verfügbar. Sie werden in der Meldebehörde, Elsasser Str. 8, im Studentensekretariat, Straße der Nationen 62, Raum 042, sowie im Studentenwerk Chemnitz-Zwickau, Infopunkt, Thüringer Weg 3, bereitgestellt und noch bis 31. März 2009 entgegengenommen. Weitere Auskünfte erhalten Studierende im Bürgeramt (Sitz: Peretz-Haus, Elsasser Straße 8, 09120 Chemnitz) unter Telefon 0371 488-8345.

Studenten, die ihren Hauptwohnsitz nach Chemnitz verlegen wollen, müssen sich in der Meldebehörde, Elsasser Straße 8, anmelden. Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch und Freitag, 8.30 bis 12 Uhr, sowie Dienstag und Donnerstag, 8.30 bis 18 Uhr.

Mario Steinebach
26.11.2008

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