Springe zum Hauptinhalt
Pressestelle und Crossmedia-Redaktion
TUCaktuell
TUCaktuell Studium

BAföG wird erhöht

Zum Wintersemester 2016/2017 haben deutlich mehr Studierende Anspruch auf BAföG - das Studentenwerk Chemnitz-Zwickau rät deshalb, bis Ende Juli einen Antrag zu stellen

Ab kommenden Wintersemester gibt es mehr Geld für mehr Studierende: Mit dem neuen BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) werden die Bedarfssätze und die Freibeträge erhöht. Konkret bedeutet dies: Die finanzielle Förderung für Bedürftige steigt, sodass der BAföG-Höchstsatz nun bei 735 Euro liegt – sieben Prozent mehr als nach alter Regelung. Zudem dürfen Studierende mehr hinzuverdienen und Ersparnisse besitzen als bisher, ohne mit Abzügen vom BAföG-Satz rechnen zu müssen. Ab dem Wintersemester 2016/2017 kann ein BAföG-Bezieher 4.800 Euro pro Jahr verdienen, also im Monatsdurchschnitt 450 Euro. Das sind knapp 50 Euro mehr pro Monat. „Es ist dabei egal, ob das Einkommen innerhalb weniger Monate oder über das Jahr verteilt verdient wird“, erklärt Marion Vollmann, Abteilungsleiterin Studienfinanzierung des Studentenwerkes Chemnitz-Zwickau.

Rund um das Thema BAföG kursiert so mancher Irrtum. Viele Studierende probieren gar nicht erst BAföG zu beantragen, da sie annehmen, dass sie für die Förderung nicht berechtig seien. "Einige glauben, dass es bloß eine Einkommensgrenze gibt, die darüber entscheidet, ob man BAföG erhält oder nicht“, so Vollmann. Dem ist aber nicht so. Die Abzüge vom Höchstsatz staffeln sich progressiv nach den überschrittenen Freibeträgen. Und eben jene Freibeträge ändern sich zu Gunsten der Studierenden.

Die Studierenden dürfen mehr Geld auf die hohe Kante legen, denn der Freibetrag für erspartes Vermögen und geldwerte Eigentümer wie Immobilien steigt. Statt wie bisher 5.200 Euro dürfen Studierende bis zu 7.500 Euro Vermögenswerte besitzen, ohne dass ihnen das BAföG gekürzt wird. Öfter spielt allerdings das elterliche Einkommen bei den Entscheidungen die Hauptrolle, ob und in welcher Höhe Anspruch auf BAföG besteht. Auch hier hat sich der Freibetrag bei verheirateten und nicht verheirateten Eltern stark erhöht. Unterhaltsberechtigte Geschwister werden ebenfalls mehr berücksichtigt als früher. „Es sind viele Änderungen vorgenommen worden, die sich in der Breite deutlich auswirken werden. Es lohnt sich nun noch mehr denn je, den Anspruch prüfen zu lassen. In unseren Sprechstunden beraten wir die Studierenden dazu gern“, sagt Vollmann. Wer für das Wintersemester 2016/2017 BAföG beantragen wolle, sollte dies möglichst schnell tun, da sich die Anträge vor dem Wintersemester häufen und die Bearbeitungszeiten länger andauern. Wer aber bis Ende Juli alle nötigen Unterlagen einreicht, könne sich darauf verlassen, dass er zum Oktober die erste Zahlung auf sein Konto erhält.

Das Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerkes in Chemnitz ist telefonisch unter 0371 5628-450 erreichbar und per E-Mail über bafoeg.chemnitz@swcz.de. Abteilungsleiterin Marion Vollmann rät allerdings dazu, die offenen Sprechstunden im Thüringer Weg 3 zu nutzen, da sich im persönlichen Gespräch viele Missverständnisse vermeiden ließen. Die Sprechzeiten sind immer dienstags von 9 bis 12 Uhr und donnerstags von 12 bis 17 Uhr.

Weitere Informationen: http://www.swcz.de/de/finanzen

(Autor: Timon Ostermeier)

Mario Steinebach
24.06.2016

Alle „TUCaktuell“-Meldungen
Hinweis: Die TU Chemnitz ist in vielen Medien präsent. Einen Eindruck, wie diese über die Universität berichten, gibt der Medienspiegel.