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Universitätsbibliothek
Arbeitsplatzreservierung - Prüfungen

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Hinweise zu den Arbeitsplätzen

Hinweise zur Bereitstellung eines Arbeitsplatzes in der Universitätsbibliothek für schriftliche Prüfungen Stand Februar 2022

Die Universitätsbibliothek kann innerhalb des geltenden Hygienekonzeptes wochentags jeweils 16 Arbeitsplätze auf schriftlichen Antrag (Reservierungsformular) hin zur Verfügung stellen. Die Anträge werden nach Eingang beantwortet, ab dem 17. Platz an einem Tag erfolgt eine Absage. Die Beantragung sollte spätestens 2 Tage vor der Prüfung erfolgen. Die schriftliche Bestätigung der Reservierung und der Studierendenausweis sind bei Anmeldung vorzulegen.

Die Nutzung der Universitätsbibliothek ist nur mit Nachweis eines tagesaktuellen negativen Testergebnisses oder eines Impf- oder Genesenennachweises gestattet. Entsprechende Nachweise sind schriftlich oder digital mitzuführen und bei Betreten der Universitätsbibliothek zur Sichtkontrolle in Kombination mit einem amtlichen Ausweisdokument oder der TUC-Card vorzulegen.
Akzeptiert werden Tests, die durch medizinisch geschultes Personal oder unter Aufsicht, z. B. im Rahmen einer Präsenzlehrveranstaltung am selben Tag (TUC-interne Verwendung des im FAQ-Bereich veröffentlichten Formulars), vorgenommen wurden.

Die Studierenden melden sich entweder bei der Wache (vor 9 Uhr und nach 19 Uhr, samstags immer), oder bei der Information der UB im Eingangsbereich. Der Zugang ins Gebäude (Haupteingang, linke Tür, bitte am Fenster der Wache links neben der Tür klopfen) wird für die im Reservierungsformular angegebenen Zeiten sichergestellt, auch wenn diese aufgrund der Terminierung der Prüfung außerhalb der aktuellen Öffnungszeiten der Universitätsbibliothek liegen.

Nach dem Betreten des Gebäudes sind die Händedesinfektionsmittelspender zu nutzen.

Es wird ein Kontaktformular ausgefüllt (auch vorab möglich). Bei der Anmeldung erhält der Studierende eine genaue Platzbezeichnung (Flügel EG West, und Platznummer). Nur dieser Platz darf benutzt werden!

Es gilt eine FFP2-Maskenpflicht.
Essen und Trinken sind auf das absolute Mindestmaß zu begrenzen, Toilettenbesuche sind möglichst zu vermeiden. Wird ein zugesicherter Platz kurzfristig doch nicht genutzt, ist eine schriftliche Absage (Antwort auf Beantragungsbestätigung) vorgeschrieben, um ggf. weiteren Antragstellern zusagen zu können.

Die Nutzung der Universitätsbibliothek beschränkt sich ausschließlich auf die schriftliche Teilnahme an Online-Prüfungen. Die Teilnahme an mündlichen Online-Prüfungen ist nicht gestattet. Prüflingen wird der Arbeitsplatz (mit Steckdose) und Internetzugang per WLAN (eduroam) gemäß vorheriger Reservierung gestellt, jedoch keine Hardware/Technik. Laptop, Headset, Papier, Schreibgeräte, Taschenrechner usw. sind eigenständig von den Prüflingen mitzubringen.

Nach Beendigung der Prüfung ist die Bibliothek umgehend zu verlassen. Die Prüflinge melden sich bei der Aufsichtsperson im Foyer des Gebäudes ab.

Bei Verstößen gegen das Hygienekonzept ist das Bibliotheks- und Sicherheitsdienstpersonal berechtigt, Prüflinge der Universitätsbibliothek zu verweisen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: .