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Zentrales Prüfungsamt
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Anrechenbare Studienleistungen

Sofern eine anrechenbare Studienleistung laut Studienordnung in Ihrem Studiengang als Pflichtprüfung vorgesehen ist, muss diese erbracht werden. Sofern eine anrechenbare Studienleistung als Wahlpflichtprüfung vorgesehen ist, kann sie im Rahmen der Wahlmöglichkeit erbracht werden.

Die Studienleistung wird angerechnet, wenn die Note der Studienleistung mindestens „ausreichend“ ist. Es ist möglich, die Studienleistung so oft zu absolvieren, bis diese bestanden ist. Ist die Studienleistung mit mindestens „ausreichend“ bestanden, darf sie nicht mehr wiederholt werden.

Haben Sie alle Prüfungsvorleistungen abgelegt und die Studienleistung bestanden, so wird diese als Prüfungsleistung angerechnet, d.h. zur Prüfung erhoben.

Eine anrechenbare Studienleistung muss bestanden werden und kann somit nicht mit anderen Leistungen des Moduls ausgeglichen werden.