I. ALLGEMEINE EINFÜHRUNG


Dieses Informationspaket beschreibt das Institut für Physik der Fakultät für Naturwissenschaften der Technischen Universität Chemnitz und dessen Lehrveranstaltungen, um die zukünftigen ECTS - Studenten auf den Studienaufenthalt an dieser Universität vorzubereiten.


A. Was ist ECTS?


Das ECTS, European Credit Transfer System (Europäisches System zur Anrechnung von Studienleistungen), wurde von der Kommission der Europäischen Union entwickelt, um eine einheitliche Vorgehensweise bereitzustellen für die sichere akademische Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen. Es stellt eine Methode zur Verfügung, Studienleistungen zu messen sowie zu vergleichen und sie von einer Institution zu übertragen.

Das ECTS beruht auf dem Prinzip des gegenseitigen Verständnisses und Vertrauens zwischen den teilnehmenden Hochschulen. Die wenigen Regeln im ECTS betreffen Information (über die angebotenen Lehrveranstaltungen), gegenseitige Zustimmung (zwischen Heimat - und Gasthochschule) und den Gebrauch von Anrechnungspunkten (als Hinweis auf den Arbeitsumfang für die Studenten) und sollen dieses gegenseitige Verständnis und Vertrauen stärken. Jeder Fachbereich, der am ECTS teilnimmt, beschreibt seine Lehrveranstaltungen nicht nur inhaltlich, sondern auch durch die Zuordnung von Anrechnungspunkten.


B. Die Zuordnung von Anrechnungspunkten zu Lehrveranstaltungen


Die ECTS-Anrechnungspunkte stellen ein Maß dar, das jeder Lehrveranstaltung zugeordnet wird und den Arbeitsaufwand eines Studenten für die betreffende Lehrveranstaltung angibt. Sie sind ein Maß für den Arbeitsaufwand für eine bestimmte Lehrveranstaltung im Verhältnis zum gesamten Arbeitsaufwand für ein ganzes akademisches Jahr an der Institution. Der Arbeitsaufwand umfaßt dabei Vorlesungsbesuch, Praktika, Seminare, Selbststudium - in der Bibliothek oder zu Hause - und Prüfungen sowie Ausarbeitungen jeder Art. Die ECTS-Anrechnungspunkte stellen ein relatives Maß dar.

Grundsätzlich werden im ECTS 60 Anrechnungspunkte pro Studienjahr oder 30 pro Semester vorgesehen. Es ist wichtig, daß es sich bei allen ECTS-Lehrveranstaltungen um Regelveranstaltungen der Hochschule handelt, an denen auch eigene Studenten unter normalen Umständen teilnehmen.

Je nach studentischem Arbeitsumfang ordnen die beteiligten Einrichtungen den verschiedenen Lehrveranstaltungen die entsprechende Zahl von Anrechnungspunkten zu. Praktika und Wahlfächer, die Bestandteile eines Studiums sind, erhalten ebenfalls Anrechnungspunkte. Praktika und Wahlfächer, die nicht Bestandteile eines Studiums sind, erhalten keine Anrechnungspunkte. Lehrveranstaltungen, denen keine Anrechnungspunkte zugeordnet sind, können aber in die Datenabschrift mit aufgenommen werden.

Anrechnungspunkte werden nur dann gewährt, wenn das Studium beendet und Examina erfolgreich abgeschlossen wurden.


C. ECTS-Studenten


Den Studenten, die am ECTS teilnehmen, werden alle erfolgreich an einer der ECTS-Partnerhochschulen abgeschlossen Studienleistungen anerkannt, wenn die beteiligten Hochschulen vorher zugestimmt haben. Die vorgesehene Anzahl von Anrechnungspunkten kann dann von einer auf eine andere der beteiligten Hochschulen übertragen werden.

Alle interessierten Studenten der beteiligten Fakultäten können an ECTS teilnehmen, wenn die eigene Hochschule zustimmt und genügend Studienplätze vorhanden sind.

Die meisten der Studenten, die an ECTS teilnehmen, schreiben sich normalerweise an einer einzigen Hochschule in einem der EU - Mitgliedsstaaten oder der EFTA Länder ein, studieren dort für eine begrenzte Zeit und kehren dann an ihre Heimathochschule zurück. Einige mögen sich jedoch dafür entscheiden, an der Gasthochschule zu bleiben und dort bis zu ihrem Abschluß weiterzustudieren oder zu einer dritten Hochschule zu wechseln. In allen drei Fällen sind sie verpflichtet, den gesetzlichen Regelungen des Landes und den Regelungen der Hochschule, an der sie Examen ablegen, zu entsprechen.

Wenn der Student an die Heimathochschule zurückkehrt und das Studienprogramm erfolgreich abgeschlossen hat, das von der Heimat - und Gasthochschule vorher genehmigt wurde, erfolgt eine automatische Studienleistungsanrechnung an der eigenen Hochschule ohne Verlust an Zeit oder Studienleistung.

Wenn der Student jedoch beschließt, sein Studium an der Gasthochschule zu beenden, könnte es sein, daß er sein Studium den jeweiligen Regelungen dieses Landes, dieser Hochschule und dieses Fachbereiches anzupassen hat.

Näheres über ECTS ist in der ECTS-Broschüre enthalten, die bezogen werden kann vom:

ECTS Department, Erasmus Bureau, Rue Montoyer 70, B-1040 Brüssel,
Tel. : 0032-2-233 01 11; Fax : 0032-2-233 01 50


D. Beteiligte Institutionen


Die TU Chemnitz gehört zu den über 180 Universitäten in 28 europäischen Staaten, die am “Europäischen Mobilitätsschema für Physik-Studenten” (EMSjS) der Europäischen Physikalischen Gesellschaft (EPS) beteiligt sind. Es handelt sich dabei um ein in einer Konvention niedergelegtes multilaterales Abkommen in voller Übereinstimmung mit den Sokrates-Prinzipien.

EMSPS hat zum Ziel, Physikstudenten einen Auslandsaufenthalt an einer Universität ihrer Wahl zu ermöglichen; wobei sichergestellt ist, daß sowohl keine Studiengebühren von der Gastuniversität erhoben als auch die im Ausland erbrachten Studienleistungen mit Hilfe von ECTS an der Heimatuniversität voll anerkannt werden.

Da sich EMSjS in den letzten Jahren sehr erfolgreich entwickelt hat, ist es das erklärte Ziel der Fakultät für Naturwissenschaften der TU Chemnitz, diese Kooperation im Rahmen des Sokrates-Programms fortzuführen.




(©) L. Feige (10/1997)