Das ECTS beruht auf dem Prinzip des gegenseitigen Verständnisses und Vertrauens zwischen den teilnehmenden Hochschulen. Die wenigen Regeln im ECTS betreffen Information (über die angebotenen Lehrveranstaltungen), gegenseitige Zustimmung (zwischen Heimat - und Gasthochschule) und den Gebrauch von Anrechnungspunkten (als Hinweis auf den Arbeitsumfang für die Studenten) und sollen dieses gegenseitige Verständnis und Vertrauen stärken. Jeder Fachbereich, der am ECTS teilnimmt, beschreibt seine Lehrveranstaltungen nicht nur inhaltlich, sondern auch durch die Zuordnung von Anrechnungspunkten.
B. Die Zuordnung von Anrechnungspunkten zu Lehrveranstaltungen
Grundsätzlich werden im ECTS 60 Anrechnungspunkte pro Studienjahr oder 30 pro Semester vorgesehen. Es ist wichtig, daß es sich bei allen ECTS-Lehrveranstaltungen um Regelveranstaltungen der Hochschule handelt, an denen auch eigene Studenten unter normalen Umständen teilnehmen.
Je nach studentischem Arbeitsumfang ordnen die beteiligten Einrichtungen den verschiedenen Lehrveranstaltungen die entsprechende Zahl von Anrechnungspunkten zu. Praktika und Wahlfächer, die Bestandteile eines Studiums sind, erhalten ebenfalls Anrechnungspunkte. Praktika und Wahlfächer, die nicht Bestandteile eines Studiums sind, erhalten keine Anrechnungspunkte. Lehrveranstaltungen, denen keine Anrechnungspunkte zugeordnet sind, können aber in die Datenabschrift mit aufgenommen werden.
Anrechnungspunkte werden nur dann gewährt, wenn das Studium beendet und Examina erfolgreich abgeschlossen wurden.
Alle interessierten Studenten der beteiligten Fakultäten können an ECTS teilnehmen, wenn die eigene Hochschule zustimmt und genügend Studienplätze vorhanden sind.
Die meisten der Studenten, die an ECTS teilnehmen, schreiben sich normalerweise an einer einzigen Hochschule in einem der EU - Mitgliedsstaaten oder der EFTA Länder ein, studieren dort für eine begrenzte Zeit und kehren dann an ihre Heimathochschule zurück. Einige mögen sich jedoch dafür entscheiden, an der Gasthochschule zu bleiben und dort bis zu ihrem Abschluß weiterzustudieren oder zu einer dritten Hochschule zu wechseln. In allen drei Fällen sind sie verpflichtet, den gesetzlichen Regelungen des Landes und den Regelungen der Hochschule, an der sie Examen ablegen, zu entsprechen.
Wenn der Student an die Heimathochschule zurückkehrt und das Studienprogramm erfolgreich abgeschlossen hat, das von der Heimat - und Gasthochschule vorher genehmigt wurde, erfolgt eine automatische Studienleistungsanrechnung an der eigenen Hochschule ohne Verlust an Zeit oder Studienleistung.
Wenn der Student jedoch beschließt, sein Studium an der Gasthochschule zu beenden, könnte es sein, daß er sein Studium den jeweiligen Regelungen dieses Landes, dieser Hochschule und dieses Fachbereiches anzupassen hat.
Näheres über ECTS ist in der ECTS-Broschüre enthalten, die bezogen werden kann vom:
ECTS Department, Erasmus Bureau, Rue Montoyer 70, B-1040 Brüssel,
Tel. : 0032-2-233 01 11; Fax : 0032-2-233 01 50
EMSPS hat zum Ziel, Physikstudenten einen Auslandsaufenthalt an einer Universität ihrer Wahl zu ermöglichen; wobei sichergestellt ist, daß sowohl keine Studiengebühren von der Gastuniversität erhoben als auch die im Ausland erbrachten Studienleistungen mit Hilfe von ECTS an der Heimatuniversität voll anerkannt werden.
Da sich EMSjS in den letzten Jahren sehr erfolgreich entwickelt hat, ist es das erklärte Ziel der Fakultät für Naturwissenschaften der TU Chemnitz, diese Kooperation im Rahmen des Sokrates-Programms fortzuführen.