Erstattungsmöglichkeiten
Als Studierende(r) haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sich unterschiedliche Gebühren erstatten zu lassen. Dies betrifft:- die Rundfunkgebühren (GEZ), wenn Sie BAföG beziehen (zum Befreiungsantrag und weiteren Informationen)
- die Semesterbeiträge (zum Befreiungsantrag und weiteren Informationen)
- das Studenten-Jahresticket (zum Befreiungsantrag und weiteren Informationen)