Übergangsregelungen zum Thema Urlaub ab 2013

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

gemäß Schreiben des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen vom 9. November 2012 möchten wir über nachfolgendes informieren:

Es erfolgt eine vorübergehende Urlaubsregelung bis zum Inkrafttreten einer neuen tarifvertraglichen Regelung die besagt, dass

  1. bei fortbestehenden Arbeitsverhältnissen der bisherige Urlaubsanspruch fortbesteht, jedoch nur unter Vorbehalt auf der Urlaubskarte eingetragen wird und
  2. bei Arbeitsverhältnissen, die ab dem 01.01.2013 beginnen, individualvertraglich eine Urlaubsdauer von 26 Arbeitstagen vereinbart wird.

Eine Feststellung des endgültigen Urlaubsanspruchs für das Kalenderjahr 2013 wird erst nach Abschluss der Tarifverhandlungen vorgenommen.

Dr. Thomas Raschke

Vorsitzender des Personalrats

Für die zurückliegenden Kalenderjahre 2009 und 2010 hat das SMF ergänzend nachfolgendes erlassen:

"Haben Beschäftigte, die 2011 bzw. 2012 aus der Elternzeit zurückgekehrt sind, noch einen Anspruch auf (Rest-)Erholungsurlaub aus Vorjahren (z.B. 2009 oder 2010) und beantragen sie unter Berufung auf das BAG-Urteil vom 20. März 2012 zu diesem (Rest-)Erholungsurlaub noch zusätzliche Erholungsurlaubstage, ist das SMF damit einverstanden, diese übertariflich zu gewähren."

Näheres siehe: Mail des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen vom 7. November 2012