Empfehlungen über den Umgang mit dem hochschulrechtlichen Sonderbefristungsrecht an den Hochschulen im Freistaat Sachsen
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
das SMWK hat im Juli 2014 auf seinen Internetseiten die oben genannten
Empfehlungen veröffentlicht. Als Erläuterung heißt es dazu:
"Das im Wissenschaftszeitvertragsgesetz des Bundes normierte hochschulrechtliche Sonderbefristungsrecht hat sich grundsätzlich bewährt,
insbesondere weil diese Arbeitsverhältnisse der Qualifikation junger Nachwuchswissenschaftler dienen.
Deren Befristung soll sicherstellen, dass nachrückenden jungen wissenschaftlichen Talenten auch entsprechende Dienstverhältnisse angeboten
werden können. Gleichwohl muss eingeräumt werden, dass die gegenwärtige Praxis einer verlässlichen Planbarkeit wissenschaftlicher Karrieren
mitunter entgegensteht. Dies gilt umso mehr, als nicht jeder Nachwuchswissenschaftler seine berufliche Zukunft in der Wissenschaft sieht.
Das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst möchte einen Beitrag zur besseren Planbarkeit wissenschaftlicher Karrieren leisten und hat
daher - aufbauend auf den Erfahrungen der Hochschulen im Freistaat Sachsen - diese Empfehlungen entwickelt."
Der Personalrat der TU Chemnitz hat sich mit diesen Empfehlungen befasst und möchte sich mit nachfolgenden Positionen
in eine hochschulöffentliche Diskussion einbringen.
Wir begrüßen grundsätzlich die Initiative der Ministerin, die auf eine verlässlichere und planbarere Beschäftigung des akademischen
Mittelbaus zielt. Allerdings sind diese Empfehlungen nach unserer Auffassung keinesfalls ausreichend. Den vom Personalrat im Einzelnen
aufgezeigten Änderungsbedarf haben wir in unserer Stellungnahme zusammengefasst.
Der Personalrat hat bereits seit längerer Zeit einen Vorschlag zur Vereinbarung von Mindeststandards
bei der Ausgestaltung von befristeten Arbeitsverhältnissen im Rahmen einer strategischen Personalentwicklung an unserer Universität dem
Rektorat unterbreitet bzw. zur Diskussion gestellt und im Rahmen der Personalversammlung 2012 seine diesbezüglichen Gedanken zur
Hochschulentwicklungsplanung 2020 für eine hochschulöffentliche Diskussion aufgezeigt.
Im Rundschreiben 08/2014 des Rektors sind Grundsätze zum Antragsverfahren in Personalangelegenheiten formuliert, die hinter den Vorschlägen
des Personalrates und selbst hinter den Empfehlungen des SMWK weit zurückliegen. Es ist für den Personalrat völlig unverständlich, dass
einerseits aus Fürsorgegründen von einer gewissen Perspektive gegenüber den Beschäftigten gesprochen wird, jedoch andererseits ein möglicher
Weiterbeschäftigungsvertrag erst zwei Wochen vor Auslaufen eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses entschieden wird. Eine Bearbeitungs-
bzw. Entscheidungszeit von 2,5 Monaten ist nicht nachvollziehbar. Der Personalrat weist in diesem Zusammenhang nochmals auf seine Forderung hin,
dass eine Entscheidung über eine Weiterbeschäftigung so rechtzeitig erfolgen sollte, dass die gesetzlich vorgeschriebene Meldung bei der
Agentur für Arbeit entbehrlich wird (Dreimonatsfrist).
An der TU Dresden wird bereits seit mehr als einem Jahr eine Selbstverpflichtung zur Ausgestaltung befristeter Beschäftigungsverhältnisse
für das wissenschaftliche Personal praktiziert, bei der hinsichtlich der Länge der Vertragslaufzeit die
Leitlinien für die Ausgestaltung befristeter Beschäftigungsverhältnisse der Hochschulrektorenkonferenz vom 24.04.2012
umgesetzt wurde. Dabei ist grundsätzlich eine
Höchstbefristungsdauer anzuwenden, d.h. bei Drittmittelverträgen die Dauer der Förderzusage und bei Ersteinstellungen von Haushaltbeschäftigten
wird in der Regel von drei Jahren ausgegangen.
Der Personalrat hat sich bereits an die Entscheidungsgremien (Rektorat, Hochschulrat, Senat) unserer Universität gewandt und um eine dringend
notwendige hochschulöffentliche Diskussion gebeten um vergleichbare Regelungen auch an unserer Universität zu vereinbaren.
Wir würden uns freuen, wenn sich die Beschäftigten unserer Universität an dieser Diskussion intensiv beteiligen und nehmen entsprechende
Stellungnahmen, Bemerkungen und weitere Anregungen gern auch zur Weiterleitung an die Gremien entgegen
( E-Mail).
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Thomas Raschke
Vorsitzender des Personalrates