Neue Regelungen des SMF für die Umsetzung des Tarifrechts (Achtung: Ausschlussfristen beachten!)
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Personalrat möchte Sie über neue Rundschreiben und Durchführungshinweise des Staatsministeriums der Finanzen Sachsen (SMF) informieren.
Dabei handelt es sich um Änderungen in der Anwendung des Tarifvertrags TV-L, welche durch neuere BAG-Urteile notwendig wurden.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass in den meisten Fällen die Leistungen nur auf Antrag des Beschäftigten gewährt werden und somit die
sechsmonatige Ausschlussfrist gemäß § 37 TV-L zu beachten ist.
Die nachfolgend genannten Vorschriften sind vom SMF im Landesweb veröffentlicht. Da die Beschäftigten der Hochschulen keine Zugriffsmöglichkeiten
auf das Landesweb haben, sind die Dokumente auf den Internetseiten des Personalrats (Tarifrecht)
eingestellt.
Themen:
Stufenzuordnung und Stufenlaufzeit bei einer Wiedereinstellung im Anschluss an ein befristetes Arbeitsverhältnis gemäß § 16 TV-L
(Rundschreiben des SMF)
Wir haben Sie bereits im Mai mit unserer PR-Info 3/2013 über die
Rechtsprechung des BAG informiert und auf das Antragserfordernis hingewiesen.
Kinderbezogene Entgeltbestandteile nach § 11 TVÜ-L (Rundschreiben
des SMF)
Jahressonderzahlung gemäß § 20 TV-L (Rundschreiben
und Durchführungshinweise des SMF)
Weitere Informationen finden Sie auch in unserer PR-Info 1/2013 vom Februar.
Strukturausgleich nach § 12 TVÜ-L (Rundschreiben
und Durchführungshinweise des SMF)
Zusätzliche Informationen sind in der PR-Info 6/2012 enthalten.
Des Weiteren informieren wir Sie über ein Rundschreiben und
die Durchführungshinweise zur Dauer des Erholungsurlaubs gemäß § 26 TV-L.
Für Fragen steht Ihnen der Personalrat gern zur Verfügung.
Dr. Thomas Raschke
Vorsitzender des Personalrats