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Personalrat der TUC
Personalrat

Rahmenkodex

Rahmenkodex über den Umgang mit befristeter Beschäftigung an Hochschulen unterschrieben!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Hochschulleitungen und der Hauptpersonalrat beim SMWK haben mit dem SMWK einen Rahmenkodex über den Umgang mit befristeter Beschäftigung und die Förderung von Karriereperspektiven an den Hochschulen im Freistaat Sachsen vereinbart.

Diese Mindeststandards zur befristeten Beschäftigung wurden am 29.06.2016 von der Wissenschaftsministerin, Rektorinnen und Rektoren der sächsischen Hochschulen bzw. deren Vertretern und dem Hauptpersonalrat unterzeichnet. Die TU Chemnitz ist dem Rahmenkodex nach der Bestellung des Rektors am 30.11.2016 beigetreten.

 

Rahmenkodex, Textteil
Anlage 1: HRK-Empfehlungen vom 13.05.2014
Anlage 2: HRK-Empfehlungen vom 24.04.2012
Anlage 3: DFG-Betreuungsvereinbarung
Pressemitteilung des SMWK
Der Personalrat der TU Chemnitz setzt sich für eine zügige Umsetzung der Bedingungen des Rahmenkodex an unserer Universität ein. Für Fragen steht Ihnen der Personalrat gern zur Verfügung.

Vereinbarung über die Einhaltung des Rahmenkodex an der TUC (15.12.2017)

 

Dr. Thomas Raschke

 

Vorsitzender des Personalrats
 DHDR