| Info
            5/2003  | Personalrat
            der TU Chemnitz  | Oktober
            2003  | 
Die
  Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) hat in ihrer Sitzung am 17.06.2003
  beschlossen, die Zuwendungs- und Urlaubsgeldtarifverträge jeweils zum nächstmöglichen
  Zeitpunkt zu kündigen. Einen gleichlautenden Beschluss hat der Bund am
  30.06.2003 gefasst. Diese Tarifverträge gelten daher für tarifgebundene
  Einrichtungen ab dem 01. Juli 2003 für das „Weihnachtsgeld“ und ab dem
  01. August 2003 für das „Urlaubsgeld“ nicht mehr.
Die
  Tarifvertragsparteien haben im Juni 2003 über diesen Sachstand informiert,
  der Kanzler unserer Universität hat mit Rundschreiben Nr. 55/03 vom
  30.09.2003 die jeweilige Umsetzung der Erlasse des Freistaates Sachsen an
  unserer Universität bekannt gegeben. 
Außerdem
  werden alle betroffenen Beschäftigten unserer Universität durch das Dezernat
  Personal schriftlich informiert.
Erläuterung:
Beschäftigte
  unserer Universität, deren Arbeitsverhältnisse
  vor den jeweiligen Kündigungsterminen bestanden und weiter bestehen,
  erhalten weiterhin die Leistungen der Tarifverträge im sogenannten
  Nachwirkungszeitraum. Das bedeutet für dieses Jahr die übliche Zahlung des
  „Weihnachtsgeldes“ nach den Bedingungen des gekündigten
  Zuwendungstarifvertrages. Der Nachwirkungszeitraum läuft bis zum Abschluss
  neuer Regelungen (Abmachungen).
Beschäftigte,
  deren Arbeitsverhältnisse nach den
  jeweiligen Kündigungsterminen begründet wurden bzw. mit denen Folgeverträge
  abgeschlossen werden, erhalten infolge fehlenden Rechtsanspruchs keine
  Zahlungen. Nach unserem Kenntnisstand hat das Sächsische Staatsministerium
  der Finanzen (SMF) das Landesamt für Finanzen angewiesen, diesen Beschäftigten
  keine Zuwendung (Weihnachtsgeld) und ab 2004 auch kein Urlaubsgeld
  auszuzahlen.
Beschäftigte,
  deren Arbeitsvertrag vor den
  jeweiligen Kündigungsterminen
  unterschrieben wurde, der Arbeitsbeginn
  jedoch erst nach den Kündigungsterminen liegt, werden nach Erlass des SMF
  ebenfalls keine Zahlungen mehr erhalten. Hier besteht jedoch nach unserem
  Kenntnisstand keine eindeutige Rechtslage. 
Stellungnahme:
Der Personalrat kann die derzeitige Verfahrensweise des Freistaates Sachsen nicht nachvollziehen. Die TdL hat die Kündigung der Tarifverträge damit begründet, den Ländern zu ermöglichen, vergleichbare Regelungen für ihre Beschäftigtengruppen herbeizuführen. Gemeint sind vergleichbare Regelungen für „Urlaubs- und Weihnachtsgeld“ zwischen Beamten, Angestellten und Arbeitern der jeweiligen Länder. Nun ist bekannt, dass das „Weihnachtgeld“ der Beamten des Freistaates Sachsen in diesem Jahr unverändert nach Bundesbesoldungsgesetz gezahlt wird. Der Ministerpräsident hat zugesagt, sich dafür einzusetzen, dass die im Sonderzahlungsgesetz vorgesehenen Änderungen erst ab dem Jahr 2004 Auswirkungen auf die Beamtenbesoldung haben werden. Durch die Nichtgewährung der Zahlung des „Weihnachtsgeldes“ an die betroffenen Angestellten und Arbeiter infolge Kündigung der Tarifverträge kommt es gerade deshalb zu einer Ungleichbehandlung in Sachsen und damit zu unbilligen Härten für diese Beschäftigten.
Wir
  fordern deshalb den Freistaat Sachsen auf, seine für die Beamten getroffenen
  Regelungen, d.h. Zahlung des „Weihnachtsgeldes“ 2003 wie bisher, auch auf
  die Angestellten, Arbeiter und Auszubildenden entsprechend den Bestimmungen
  der gekündigten Zuwendungstarifverträge zu übertragen.
  
Bei
  diesen Zahlungen würde es sich dann um eine freiwillige außertarifliche
  Leistung handeln, die keinerlei Ansprüche für die Folgejahre begründen würde.
  Damit wäre sichergestellt, dass es in diesem Jahr zu keiner
  Ungleichbehandlung der einzelnen Beschäftigtengruppen kommt. Der Freistaat
  Sachsen würde sich mit solch einer Regelung im Gleichklang zum Bund befinden,
  denn für alle Bundesbeschäftigten wird gemäß einem Erlass des
  Bundesministeriums des Inneren im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der
  Finanzen vom 15.07.2003 genau diese Verfahrensweise angewendet. Auch in
  anderen Bundesländern wurden ähnliche Regelungen getroffen (z.B. Freistaat
  Bayern).
Der
  Personalrat  wird diese Forderung
  den verantwortlichen Politikern unseres Landes übermitteln. Wir werden in
  unseren Schaukästen und auf der Homepage des Personalrates über diesen
  Sachverhalt weiter informieren.
Mit freundlichem Gruß
Dr.
  Thomas Raschke
Vorsitzender