TECHNISCHE UNIVERSITÄT CHEMNITZ

Der Personalrat

- Personalratsinformation 1/01 vom 01.06.2001 -

Thema: Job-Ticket

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
 

seit Ende vergangenen Jahres bemüht sich der Personalrat, von der Universitätsleitung eine Aussage zur Nutzung des Job-Tickets für die Beschäftigten der TU Chemnitz zu erhalten. Vom Kanzler erhielten wir dazu folgende Stellungnahme, die wir hier auszugsweise wiedergeben möchten.

 

Stellungnahme der Dienststelle:

Die Chemnitzer-Verkehrsaktiengesellschaft (CVAG) bietet unter der Zielstellung, zu einer weiteren Verbesserung der städtischen Verkehrsverhältnisse aktiv mit beitragen zu wollen, ein Job-Ticket für Beschäftigte von Chemnitzer Unternehmen, Behörden und Einrichtungen an. Seitens der Technischen Universität Chemnitz wurde unter dem Gesichtspunkt, auch für ihre Beschäftigten dieses Job-Ticket zu nutzen, dieses neue Angebot der CVAG eingehend geprüft.

Seitens der CVAG werden insgesamt fünf verschiedene Varianten für das Job-Ticket angeboten (siehe Rückseite), wobei die Varianten 1 und 2 an eine finanzielle Beteiligung des Arbeitgebers gebunden sind. Da im Haushaltplan der Technischen Universität Chemnitz die erforderlichen finanziellen Mittel zur Übernahme des vorgeschriebenen Sockelbetrages nicht zur Verfügung stehen und auch nicht zur Verfügung gestellt werden können, scheiden diese beiden Varianten für die Bediensteten der Technischen Universität Chemnitz aus. 

Die Varianten 3, 4 und 5 sind bei einer Abnahme von mehr als 50 Job-Tickets mit Staffelpreisen zwischen 41 DM und 45 DM daran gebunden, dass eine bestimmte Mindestanzahl von Bediensteten bzw. ein bestimmter Mindestprozentsatz aller Beschäftigten vom Job-Ticket Gebrauch macht. Ferner ist bei einer Entscheidung über die Nutzung des Job-Ticket-Angebotes der CVAG zu berücksichtigen, dass für die in Frage kommenden Varianten 3 - 5 die TU Chemnitz entsprechend den Vertragsbestimmungen der CVAG alleiniger Vertragspartner der CVAG sein würde und ihrerseits somit die Job-Tickets an die einzelnen Mitarbeiter vertreiben müsste. Dies würde einen zusätzlichen erheblichen personellen Aufwand darstellen, der mit dem zur Verfügung stehenden Personal nicht geleistet werden könnte; denn auch die Gebühr für das Job-Ticket eines jeden einzelnen Mitarbeiters der TU Chemnitz, der diese Möglichkeit nutzen würde, müsste von der Universität eingezogen und gegenüber der CVAG insgesamt abgerechnet werden.

Vergleicht man die Preise der Varianten 3 bis 5 des Job-Tickets mit den Kosten, die sich bei Nutzung einer Jahreskarte (12-monatige Gültigkeitsdauer) von 560 DM auf monatlich 46,67 DM belaufen, so ist unschwer zu erkennen, dass zwar ein Preisvorteil für den einzelnen Teilnehmer am Job-Ticket entsteht, der jedoch durch den zusätzlichen Aufwand, für den die Universität aufkommen müsste, nicht gerechtfertigt sein dürfte.

Aus den vorgenannten Gründen wird es nicht für sinnvoll und vertretbar erachtet, dass die Technische Universität Chemnitz das Angebot der CVAG zum Job-Ticket in Anspruch nimmt.

 

Der Personalrat akzeptiert den Standpunkt der Dienststelle, da ohne nennenswerte Kostenreduzierung für den einzelnen Beschäftigten bei Nutzung des Job-Tickets ein erhöhter Verwaltungsaufwand für die Dienststelle eintreten würde.

 

Mit freundlichem Gruß

 

Dr. Klaus Haase

Vorsitzender

 

Das Angebot der CVAG mit den Bedingungen der einzelnen Varianten:

 

Das Chemnitzer Job-Ticket – unser und Ihr Beitrag zur Verkehrsentlastung 

der Stadt Chemnitz und damit für eine lebenswertere Umwelt

 

Variante 1

Variante 2

Variante 3

Variante 4

Variante 5

Gültigkeit
neben der „normalen“ Gültigkeit während der Vertragslaufzeit für den Anspruchsberechtigten kann dieser an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen einen weiteren Erwachsenen und bis zu drei Kinder im Alter von 6 – 14 Jahren mitnehmen

auf den gesamten Liniennetz der CVAG, auf dem Liniennetz der City-Bahn im Bereich des CVAG-Liniennetzes sowie auf den Regionalbuslinien, auf denen zwischen den regionalen Omnibusgesellschaften und der CVAG Tarifanerkennung vereinbart ist 

Preis pro Monat und pro Beschäftigter
32,50 DM
34,40 DM
44,00 DM
41,00 DM
R1: 45,00 DM
R2: 44,50 DM
R3: 44,00 DM

R4: 43,50 DM

Bedingung
Arbeitgeber zahlt an CVAG Sockelbetrag für alle Beschäftigten (ab 50 Beschäftigte) in Höhe von 5,00 DM pro Monat 
Arbeitgeber übernimmt Kostenanteil je Job-Ticket in Höhe von 15,00 DM pro Monat
Beteiligung von mindestens 50% aller Beschäftigten der Einrichtung
Beteiligung von mindestens 75% aller Beschäftigten der Einrichtung
Mengenrabatte:
R1: 50–100 Stck.
R2: 101-500 Stck.

R3: 501-1000 Stck.

R4: ab 1001 Stck.

Voraussetzung
keine Mindestabnahme
Mindestabnahme 50 Job-Tickets
Abwicklung
über Abo-Verfahren der CVAG direkt an den Beschäftigten
notwendige Anzahl von Job-Tickets wird von der Einrichtung zentral geordert und intern an die betreffenden Mitarbeiter vertrieben
Vertragslaufzeit
12 Monate