Informationen zur Elternzeit

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Sächsische Staatsministerium der Finanzen hat die neu gefassten Durchführungshinweise der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) zur Elternzeit vom 21. Mai 2014 in der für die Beschäftigten des Freistaates Sachsen geltenden Fassung am 31.07.2014 veröffentlicht.

Neben den Änderungsgesetzen zum Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz wurden auch die aktuellen Entscheidungen des BAG und EuGH berücksichtigt.

Da die Beschäftigten der Hochschulen keinen Zugang zum Landesweb haben, stellt der Personalrat diese Durchführungshinweise auf seiner Homepage bereit.

Für Fragen steht Ihnen der Personalrat gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Thomas Raschke

Vorsitzender des Personalrates