Neues Eingruppierungsrecht seit 01.01.2012 wirksam!
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die neue Entgeltordnung zum TV-L ist zum Jahresanfang in Kraft getreten (siehe PR-Info 2/2012). Nunmehr hat das Sächsische Staatsministerium der Finanzen auch die Durchführungsbestimmungen zur Anwendung dieser Entgeltordnung für Sachsen veröffentlicht. In den nachfolgenden Links können Sie die PR-Info und die Durchführungsbestimmung einsehen.
Der Personalrat wird nach Durchsicht aller Unterlagen weitere Informationen veröffentlichen.
Dr. Thomas Raschke
Vorsitzender
Personalratsinformation 2/12, Neues Eingruppierungsrecht seit 01.01.2012 wirksam
Entgeltordnung zum TV-L, gültig ab 01.01.2012
Rundschreiben des SMF zu den Durchführungshinweise zur Entgeltordnung
Durchführungshinweise zur Entgeltordnung des Freistaats Sachsen
Informationsblatt für die Beschäftigten des Freistaats Sachsen
Mitteilung der Dienststelle an die Bezügestelle