Neuveröffentlichung der

Richtlinie über die Vergabe des Forschungspreises der Thüringer Ministerin für

Wissenschaft, Forschung und Kunst

 

1. Vergabezweck, Rechtsgrundlagen:

 

Die Thüringer Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst vergibt jährlich einen Forschungspreis in den Bereichen "Grundlagenforschung" und "Angewandte Forschung".

Im Ausnahmefall kann der Forschungspreis auch zweimal in nur einem der beiden Bereiche vergeben werden. Die Thüringer Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst kann für wissenschaftliche Leistungen der Angewandten Forschung mit herausragender wirtschaftlicher Relevanz zusätzlich auf Vorschlag des Auswahlausschusses einen gesonderten "Transferpreis" vergeben. Die Vergabe des "Transferpreises" bleibt von der Möglichkeit nach Satz 2 unberührt.

 

Die Vergabe erfolgt nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie.

 

Der Forschungspreis ist in beiden Bereichen jeweils mit 12.500 DM dotiert, der "Transferpreis" ist zusätzlich mit 12.500 DM dotiert. Im Ausnahmefall kann der Forschungspreis auch in nur einem Bereich zweimal mit 12.500 DM dotiert werden. Die Dotierung des "Transferpreises" bleibt davon unberührt. Der Forschungspreis kann jeweils ungeteilt oder an mehrere Preisträger geteilt vergeben werden.

 

Mit dem Forschungspreis sollen hervorragende Forschungs- und Transferleistungen von Einzelpersönlichkeiten oder Forschergruppen an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen des Landes oder Forschungsarbeiten, die im Verbund dieser Einrichtungen mit weiteren Partnern aus Thüringen entstanden sind, ausgezeichnet werden.

 

2. Vorschläge:

 

Vorschläge für die Verleihung des Forschungspreises können von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen gemäß der Anlage zu dieser Richtlinie, wissenschaftlichen Organisationen sowie den Mitgliedern des Auswahlausschusses der

 

Thüringer Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Postfach 672

99013 Erfurt

 

unter Beifügung ihrer Begründung dem TMWFK unterbreitet werden.

 

Die Vorschläge müssen eine ausführliche begründende Beschreibung der Forschungsleistung sowie eine Würdigung der bisherigen Leistungen der vorgeschlagenen Preisempfänger enthalten.

 

3. Auswahl der Preisträger:

 

Die Auswahl der Preisträger erfolgt durch einen ehrenamtlich tätigen AuswahlausschussAuswahlausschuß. Der AusschussAusschuß besteht aus 9- 11 besonders angesehenen, erfahrenen Wissenschaftlern bzw. Vertretern der forschenden Wirtschaft, die von der Thüringer Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst für eine Amtszeit von höchstens 4 Jahren berufen werden. Die Vertreter sollen von

- Hochschulen des Landes Thüringen

- außeruniversitären Forschungseinrichtungen des Landes Thüringen und

- aus dem sonstigen Bundesgebiet oder aus dem Ausland kommen.

 

Eine wiederholte Berufung ist möglich.

 

Die Sitzungen des Ausschusses sind nicht öffentlich. An den Sitzungen des Ausschusses nimmt ein Vertreter des Thüringer Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst ohne Stimmrecht teil.

 

Der AusschussAusschuß wählt mit einfacher Mehrheit aus seinen Reihen einen Vorsitzenden, dem insbesondere die Einberufung des Auswahlausschusses obliegt.

Der AuswahlausschussAuswahlausschuß bestimmt die Auswahlkriterien sowie gegebenenfalls die Aufteilung des Preises.

Er ist beschlussfähigbeschlußfähig, wenn mindestens 5 Mitglieder anwesend sind. Die Wahl eines Preisträgers erfolgt mit einfacher Mehrheit. Die Entscheidungen des Ausschusses sind endgültig, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

Den Mitgliedern des Ausschusses werden Reisekosten nach dem Thüringer Reisekostengesetz erstattet.

 

4. Ausschreibung und Abwicklung der Vergabe:

 

Die Thüringer Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst schreibt den Forschungspreis aus und setzt die Frist für die Einreichung der Vorschläge fest.

 

Die Preisträger werden von der Thüringer Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst bekannt gegebenbekanntgegeben und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung mit Übergabe einer Urkunde ausgezeichnet.

 

Mit der Ausrichtung der Preisverleihung werden im Wechsel Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen des Landes beauftragt.

 

5. In-Kraft-TretenInkrafttreten:

 

Diese Richtlinie tritt am 01.11.2000 in Kraft.

 

 

Prof. Dr.-Ing. habil. Dagmar Schipanski

Thüringer Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst

 

Erfurt, den .........................

 

Anlage

 

Universität Erfurt

Nordhäuser Straße 63

99089 Erfurt

 

Pädagogische Hochschule Erfurt

Nordhäuser Straße 63

99089 Erfurt

 

Technische Universität Ilmenau

PSF 100565

98684 Ilmenau

 

Friedrich-Schiller-Universität Jena

Fürstengraben 1

07743 Jena

 

Bauhaus-Universität Weimar

Geschwister-Scholl-Straße 8

PSF 327

99423 Weimar

 

Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar

Platz der Demokratie 2/3

99423 Weimar

 

Fachhochschule Erfurt

Schlüterstraße 1

PSF 249

99089 Erfurt

 

Fachhochschule Jena

Tatzendpromenade 1 b

07745 Jena

 

Fachhochschule Nordhausen

Weinberghof 4

99734 Nordhausen

 

Fachhochschule Schmalkalden

Blechhammer 4

PSF 182

98574 Schmalkalden

 

Materialforschungs- und -prüfanstalt

an der Bauhaus-Universität Weimar

Geschwister-Scholl-Straße 7 a

99423 Weimar

 

Thüringer Landessternwarte Tautenburg

Dorfstraße 73

07778 Tautenburg

 

Institut für Physikalische Hochtechnologie e.V. (IPHT)

Winzerlaer Str 10

07745 Jena

 

Institut für Molekulare Biotechnologie e.V. (IMB)

Beutenbergstraße 11

07745 Jena

 

Hans-Knöll-Institut für Naturstoff-Forschung e.V. (HKI)

Beutenbergstraße 11

07745 Jena

 

Institut für Bioprozeß- und Analysenmeßtechnik e.V. (IBA)

Rosenhof

37308 Heiligenstadt

 

Institut für Mikroelektronik- und Mechatronik-Systeme gGmbH

(IMMS)

Langewiesener Straße 22

98693 Ilmenau

 

Fraunhofer-Institut für Angewandte Optik

und Feinmechanik (IOF)

Schillerstraße 1

07743 Jena

 

Fraunhofer-Arbeitsgruppe

Elektronische Medientechnologie AEMT

Am Ehrenberg 8

98693 Ilmenau

 

Fraunhofer-Anwendungszentrum für Systemtechnik

an der Technischen Universität Ilmenau

Institut für Automatisierungs- und Systemtechnik

PSF 100565

98684 Ilmenau

 

Max-Planck-Institut zur Erforschung von Wirtschaftssystemen

Kahlaische Str. 10

07745 Jena

 

Max-Planck-Institut für Biogeochemie

Tatzendpromenade 1a

07745 Jena

 

Max-Planck-Institut für chemische Ökologie

Tatzendpromenade 1a

07745 Jena