Neuveröffentlichung der
Richtlinie über die Vergabe des Forschungspreises der Thüringer Ministerin für
Wissenschaft, Forschung und Kunst
1. Vergabezweck, Rechtsgrundlagen:
Die Thüringer Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst vergibt jährlich einen Forschungspreis in den Bereichen "Grundlagenforschung" und "Angewandte Forschung".
Im Ausnahmefall kann der Forschungspreis auch zweimal in nur einem der beiden Bereiche vergeben werden. Die Thüringer Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst kann für wissenschaftliche Leistungen der Angewandten Forschung mit herausragender wirtschaftlicher Relevanz zusätzlich auf Vorschlag des Auswahlausschusses einen gesonderten "Transferpreis" vergeben. Die Vergabe des "Transferpreises" bleibt von der Möglichkeit nach Satz 2 unberührt.
Die Vergabe erfolgt nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie.
Der Forschungspreis ist in beiden Bereichen jeweils mit 12.500 DM dotiert, der "Transferpreis" ist zusätzlich mit 12.500 DM dotiert. Im Ausnahmefall kann der Forschungspreis auch in nur einem Bereich zweimal mit 12.500 DM dotiert werden. Die Dotierung des "Transferpreises" bleibt davon unberührt. Der Forschungspreis kann jeweils ungeteilt oder an mehrere Preisträger geteilt vergeben werden.
Mit dem Forschungspreis sollen hervorragende Forschungs- und Transferleistungen von Einzelpersönlichkeiten oder Forschergruppen an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen des Landes oder Forschungsarbeiten, die im Verbund dieser Einrichtungen mit weiteren Partnern aus Thüringen entstanden sind, ausgezeichnet werden.
2. Vorschläge:
Vorschläge für die Verleihung des Forschungspreises können von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen gemäß der Anlage zu dieser Richtlinie, wissenschaftlichen Organisationen sowie den Mitgliedern des Auswahlausschusses der
Thüringer Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Postfach 672
99013 Erfurt
unter Beifügung ihrer Begründung dem TMWFK unterbreitet werden.
Die Vorschläge müssen eine ausführliche begründende Beschreibung der Forschungsleistung sowie eine Würdigung der bisherigen Leistungen der vorgeschlagenen Preisempfänger enthalten.
3. Auswahl der Preisträger:
Die Auswahl der Preisträger erfolgt durch einen ehrenamtlich tätigen AuswahlausschussAuswahlausschuß. Der AusschussAusschuß besteht aus 9- 11 besonders angesehenen, erfahrenen Wissenschaftlern bzw. Vertretern der forschenden Wirtschaft, die von der Thüringer Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst für eine Amtszeit von höchstens 4 Jahren berufen werden. Die Vertreter sollen von
- Hochschulen des Landes Thüringen
- außeruniversitären Forschungseinrichtungen des Landes Thüringen und
- aus dem sonstigen Bundesgebiet oder aus dem Ausland kommen.
Eine wiederholte Berufung ist möglich.
Die Sitzungen des Ausschusses sind nicht öffentlich. An den Sitzungen des Ausschusses nimmt ein Vertreter des Thüringer Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst ohne Stimmrecht teil.
Der AusschussAusschuß wählt mit einfacher Mehrheit aus seinen Reihen einen Vorsitzenden, dem insbesondere die Einberufung des Auswahlausschusses obliegt.
Der AuswahlausschussAuswahlausschuß bestimmt die Auswahlkriterien sowie gegebenenfalls die Aufteilung des Preises.
Er ist beschlussfähigbeschlußfähig, wenn mindestens 5 Mitglieder anwesend sind. Die Wahl eines Preisträgers erfolgt mit einfacher Mehrheit. Die Entscheidungen des Ausschusses sind endgültig, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Den Mitgliedern des Ausschusses werden Reisekosten nach dem Thüringer Reisekostengesetz erstattet.
4. Ausschreibung und Abwicklung der Vergabe:
Die Thüringer Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst schreibt den Forschungspreis aus und setzt die Frist für die Einreichung der Vorschläge fest.
Die Preisträger werden von der Thüringer Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst bekannt gegebenbekanntgegeben und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung mit Übergabe einer Urkunde ausgezeichnet.
Mit der Ausrichtung der Preisverleihung werden im Wechsel Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen des Landes beauftragt.
5. In-Kraft-TretenInkrafttreten:
Diese Richtlinie tritt am 01.11.2000 in Kraft.
Prof. Dr.-Ing. habil. Dagmar Schipanski
Thüringer Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Erfurt, den .........................
Anlage
Universität Erfurt
Nordhäuser Straße 63
99089 Erfurt
Pädagogische Hochschule Erfurt
Nordhäuser Straße 63
99089 Erfurt
Technische Universität Ilmenau
PSF 100565
98684 Ilmenau
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Fürstengraben 1
07743 Jena
Bauhaus-Universität Weimar
Geschwister-Scholl-Straße 8
PSF 327
99423 Weimar
Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar
Platz der Demokratie 2/3
99423 Weimar
Fachhochschule Erfurt
Schlüterstraße 1
PSF 249
99089 Erfurt
Fachhochschule Jena
Tatzendpromenade 1 b
07745 Jena
Fachhochschule Nordhausen
Weinberghof 4
99734 Nordhausen
Fachhochschule Schmalkalden
Blechhammer 4
PSF 182
98574 Schmalkalden
Materialforschungs- und -prüfanstalt
an der Bauhaus-Universität Weimar
Geschwister-Scholl-Straße 7 a
99423 Weimar
Thüringer Landessternwarte Tautenburg
Dorfstraße 73
07778 Tautenburg
Institut für Physikalische Hochtechnologie e.V. (IPHT)
Winzerlaer Str 10
07745 Jena
Institut für Molekulare Biotechnologie e.V. (IMB)
Beutenbergstraße 11
07745 Jena
Hans-Knöll-Institut für Naturstoff-Forschung e.V. (HKI)
Beutenbergstraße 11
07745 Jena
Institut für Bioprozeß- und Analysenmeßtechnik e.V. (IBA)
Rosenhof
37308 Heiligenstadt
Institut für Mikroelektronik- und Mechatronik-Systeme gGmbH
(IMMS)
Langewiesener Straße 22
98693 Ilmenau
Fraunhofer-Institut für Angewandte Optik
und Feinmechanik (IOF)
Schillerstraße 1
07743 Jena
Fraunhofer-Arbeitsgruppe
Elektronische Medientechnologie AEMT
Am Ehrenberg 8
98693 Ilmenau
Fraunhofer-Anwendungszentrum für Systemtechnik
an der Technischen Universität Ilmenau
Institut für Automatisierungs- und Systemtechnik
PSF 100565
98684 Ilmenau
Max-Planck-Institut zur Erforschung von Wirtschaftssystemen
Kahlaische Str. 10
07745 Jena
Max-Planck-Institut für Biogeochemie
Tatzendpromenade 1a
07745 Jena
Max-Planck-Institut für chemische Ökologie
Tatzendpromenade 1a
07745 Jena