Festlegungen im Jahr 2015
Festlegung | Titel |
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2015/01 | Zweite Wiederholung von Prüfungen auf Antrag mündlich möglich |
2015/02 | Aberkennung überzähliger Modulpunkte |
2015/03 | Anerkennung von Äquivalenzveranstaltungen |
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Festlegung 2015/01: Zweite Wiederholung von Prüfungen auf Antrag mündlich möglich |
Der Prüfungsausschuss informiert, dass die Möglichkeit besteht, den dritten Prüfungsversuch (zweite Wiederholung) mündlich abzulegen, sofern der zuständige Prüfer diesem zustimmt. Es ist rechtzeitig die Zustimmung des Prüfers einzuholen und ein entsprechender Antrag beim Prüfungsausschuss einzureichen.
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Festlegung 2015/02: Aberkennung überzähliger Modulpunkte |
Auf Antrag beim Prüfungsausschuss können überzählige Modulpunkte aberkannt werden, um die maximale Anzahl an Leistungspunkten des entsprechenden Studiengangs nicht zu überschreiten.
Bitte schreiben Sie zunächst die Prüfung mit und stellen anschließend den Antrag auf Herabstufung, wenn Sie die Prüfung(en) bestanden haben. Sie können den Antrag gern formlos per E-Mail an pruefungsausschuss@informatik.tu-chemnitz.de senden. Bitte hängen Sie einen Leistungsnachweis an, auf dem die überzähligen Punkte ersichtlich sind.
Entsprechender Antrag ist beim Prüfungsausschuss einzureichen.
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Festlegung 2015/03: Anerkennung von Äquivalenzveranstaltungen |
Derzeit werden folgende Äquivalenzveranstaltungen vom Zentralen Prüfungsamt anerkannt, ohne dass Sie einen Antrag beim Prüfungsausschuss stellen müssen:
Erbrachte Prüfungsleistungen |
Anrechnung für
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500310 Quantitative Analyse von Softwaredesigns
577010 Information Retrieval I
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577130 Daten- und webbasierte Informationssystem
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500310 Quantitative Analyse von Softwaredesigns
577020 Model-Driven Software Development
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577110 Semantic Web
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Echtzeitscheduling
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BS_03 / 565110 Analyse und Modellierung
von Betriebssystemaspekten
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