Polyvalenter Bachelor Psychologie – approbationskonformer Studienablauf
Wenn du nach dem Bachelor den Master Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie anstrebst, triff frühzeitig die passenden Modulwahlen. Kernpunkte betreffen das klinische Orientierungspraktikum (C.1), das Vertiefungsmodul Q.4 sowie die berufsqualifizierende Tätigkeit I (T.1). :contentReference[oaicite:1]{index=1}
Modul C.1: Klinisches Orientierungspraktikum
- Ort: interdisziplinäre Einrichtungen der Gesundheitsversorgung oder andere Einrichtungen mit Beratung, Prävention oder Rehabilitation zur psychischen Gesundheit
- Personal: Psychotherapeut:innen, Psychologische Psychotherapeut:innen oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen sind dort tätig
- Dauer/Leistung: mindestens 4 Wochen, 150 Stunden (5 ECTS)
- Anerkennung möglich für einschlägige Praktika vor Studienbeginn
Hinweise: Im Studienablaufplan im 4. Semester vorgesehen. Für die Masterbewerbung sollte die Modulprüfung idealerweise bis zum 4. (max. 5.) Fachsemester abgeschlossen sein. Aus dem Bereich Vertiefungsmodule darf insgesamt nur eines der Module Q.1–Q.4 belegt werden. :contentReference[oaicite:2]{index=2}
Rechtsgrundlage: PsychThApprO § 14
Modul Q.4: Grundlagen der Medizin für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
Belege Q.4 als Vertiefungsmodul, wenn du den approbationskonformen Weg anstrebst. Beachte, dass nur eines der Vertiefungsmodule Q.1–Q.4 insgesamt vorgesehen ist. :contentReference[oaicite:3]{index=3}
Modul T.1: Berufsqualifizierende Tätigkeit I (BQT I)
- Einrichtungen: psychotherapeutische, psychiatrische, psychosomatische oder neuropsychologische Versorgung; Prävention/Rehabilitation; Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen; sonstige institutionelle Versorgung
- Voraussetzung: Beginn erst ab 60 ECTS
- Dauer/Leistung: mindestens 8 Wochen, 300 Stunden (10 ECTS)
Rechtsgrundlage: PsychThApprO § 15
Alle Praktika aus C.1 und T.1 müssen vor Beginn des Masterstudiums abgeschlossen sein. Bei Bewerbung im 6. Fachsemester reichen Praktikumsverträge aus, wenn die Praktika bis spätestens 30.09. beendet werden. Verträge müssen durch den Prüfungsausschuss mitgezeichnet und dem ZPA zur Beantragung der Bescheinigung vorgelegt werden. :contentReference[oaicite:4]{index=4}
Bedingte Immatrikulation im Master
An der TU Chemnitz ist eine bedingte Immatrikulation möglich. Offene, bereits angemeldete Leistungen können nach dem 30.09. abgeschlossen werden. Die Approbationsordnung verlangt einen konsekutiven Ablauf: der Bachelorabschluss muss vor Beginn des Masters datiert sein. Ausnahme in Sachsen: die Bachelorarbeit darf im 1. Mastersemester abgeschlossen werden. Andere Landesprüfungsämter gewähren diese Ausnahme nicht. Bei Hochschulwechsel ist das relevant; ansonsten ist die Approbationsprüfung in Sachsen abzulegen. :contentReference[oaicite:5]{index=5}
Prüfe stets die aktuellen Fristen, Modulhandbücher und die Approbationsordnung. Änderungen sind möglich. :contentReference[oaicite:6]{index=6}