Teilnahmebedingungen

für den 10. Workshopkongress für Klinische Psychologie und Psychotherapie und 35. Symposium der Fachgruppe Klinische Psychologie und Psychotherapie der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) an der Technischen Universität Chemnitz – nachfolgend „Teilnahmebedingungen“ genannt

 

1 Grundlegende Bestimmungen / Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden Teilnahmebedingungen gelten für den 10. Workshopkongress für Klinische Psychologie und Psychotherapie und 35. Symposium der Fachgruppe Klinische Psychologie und Psychotherapie der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) – nachfolgend „Veranstaltung“ genannt – an der Technischen Universität Chemnitz, mit Sitz Straße der Nationen 62, 09111 Chemnitz, vertreten durch den Rektor – nachfolgend „TUC“ genannt – für alle Veranstaltungsbesucher – nachfolgend „Kongressteilnehmer" genannt –, die an der Veranstaltung vom 24./25. bis 27. Mai 2017 in Chemnitz teilnehmen. Ausrichter der Veranstaltung ist die TUC, wobei die Professur für Klinische Psychologie und Psychotherapie die Organisation übernimmt. Die Teilnahmebedingungen werden von den Kongressteilnehmern durch ihre Kongressregistrierung (elektronisch oder vor Ort) als verbindlich anerkannt.

1.2 Die Kongressteilnehmer erkennen, sofern die Teilnahme kostenlos erfolgt, mit Passieren des Eingangs und sofern die Teilnahme kostenpflichtig erfolgt, mit Bestellung oder Erwerb der Eintrittskarte(n) für die Veranstaltung der TUC diese Teilnahmebedingungen als verbindlich für sich und alle Besucher der Veranstaltung an.

1.3 Ein Anspruch auf Teilnahme an den Veranstaltungen besteht nur, soweit der Kongressteilnehmer über eine geltende Eintrittskarte oder vergleichbare Zutrittsberechtigung verfügt. Der Eintritt ist nur solange möglich, soweit die Kapazitäten des Veranstaltungsortes dies zulässt.

2 Vertragsgegenstand / Durchführung der Veranstaltung

2.1 Vertragsgegenstand ist die Möglichkeit des Besuchs der Veranstaltung, der diese Teilnahmebedingungen zugrunde liegen. Die Einzelheiten, insbesondere die wesentlichen Merkmale der Veranstaltung und die Zugangsvoraussetzungen (z.B. notwendige Eintrittskarten), finden Sie auf der Veranstaltungsseite im Internet auf http://www.workshopkongress-2017.de/ und/oder in der Veranstaltungsinformationsbroschüre.

2.2 Die TUC gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung und ist verpflichtet, sämtliche hierfür erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen.

3 Anfangszeiten und Einlass

3.1 Nur die offiziell von der TUC herausgegebene Veranstaltungsinformationsbroschüre, die von der TUC betriebene Webseite (http://www.workshopkongress-2017.de/) sowie die Eintrittskarten selbst enthalten verbindliche Daten (Datum und Anfangszeiten) der Veranstaltungen. Kurzfristige Änderungen bleiben vorbehalten. Für Angaben in anderen Veröffentlichungen übernimmt die TUC keine Gewähr.

3.2 Mit Beginn der Veranstaltung erlischt der Anspruch auf den auf der Eintrittskarte ggf. ausgewiesenen Platz.

4 Garderobe

Bei der Veranstaltung besteht die Möglichkeit, Kleidungsstücke an der Garderobe zur Aufbewahrung abzugeben. Dem Kongressteilnehmer wird durch das Garderobenpersonal eine Garderobenmarke ausgehändigt. Die Garderobe wird gegen Vorlage der Garderobenmarke ohne Nachprüfung der Berechtigung an den Kongressteilnehmer zurückgegeben. Bei Verlust der Garderobenmarke können die aufbewahrten Stücke nur ausgehändigt werden, wenn der Kongressteilnehmer seine Berechtigung daran nachgewiesen oder glaubhaft gemacht hat. Bei Verlust oder Beschädigung an der Garderobe ist das Garderobenpersonal unverzüglich zu informieren. Reklamationen nach Verlassen der Veranstaltung werden nicht akzeptiert. Mit Aushändigung der Garderobenmarke übernimmt die TUC die Haftung für grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung der Aufbewahrungspflicht durch das Garderobenpersonal. Die Haftung beschränkt sich auf den Zeitwert des Garderobenstücks. Von der Haftung ausgeschlossen sind Bargeld und andere in der Garderobe befindliche Gegenstände. Die Abgabe solcher Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr des Kongressteilnehmers. Sollte es entgegen der Regelung in Satz 1 kein Garderobenpersonal geben so wird für die abgelegten Kleidungsstücke keine Haftung übernommen. Ein Anspruch auf Abgabe der Garderobe bei Garderobenpersonal gegen Herausgabe einer Garderobenmarke gemäß Satz 1 besteht nicht.

5 Fundsachen

Gegenstände aller Art, die auf dem Gelände und in Räumen der TUC gefunden werden, sind beim Haus- oder Garderobenpersonal abzugeben. Die weitere Behandlung der Fundsachen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 978 ff. BGB.

6 Urheberrechte / Bild-, Film- und Tonaufnahmen

6.1 Die Vorträge und ausgegebenen Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur für den persönlichen Gebrauch verwendet werden. Nutzungsrechte werden nur durch ausdrückliche schriftliche Nutzungsrechtseinräumung übertragen. Eine Vervielfältigung, Verbreitung, Verarbeitung oder öffentliche Wiedergabe jeglicher Art ist grundsätzlich nicht gestattet und bedarf der schriftlichen Genehmigung der TUC.

6.2 Das Herstellen von gewerblichen Bild-, Film- und Tonaufnahmen aller Art ist im Veranstaltungsort grundsätzlich untersagt. Gewerbliche Bild-, Film- und Tonaufnahmen aller Art sowie Beschreibungen von der Veranstaltung durch die Kongressteilnehmer bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der TUC. Die TUC ist berechtigt, ihre Zustimmung hierzu von der Vereinbarung eines an sie zu zahlenden Entgelts abhängig zu machen. Die TUC ist rechtzeitig vor der Veranstaltung von einer geplanten Berichterstattung zu unterrichten.

6.3 Bei der Veranstaltung kann aus urheberrechtliehen Gründen auch die private Bild-, Film- und Tonaufnahme durch die TUC untersagt werden. ln diesem Fall wird die TUC am Eingangsbereich zu den Veranstaltungen entsprechende Hinweise anbringen.

6.4 Zuwiderhandlungen gegen die Regelungen in den Ziffern 6.1, 6.2 oder 6.3 können Schadensersatzansprüche zur Folge haben oder Maßnahmen nach Ziffer 9.1 und 9.2 nach sich ziehen.

7 Recht am eigenen Bild

Die Kongressteilnehmer stimmen mit dem Erwerb einer Eintrittskarte bzw. durch den Besuch der Veranstaltung zu, dass die TUC und durch sie beauftragte Dritte berechtigt sind, im Rahmen der Veranstaltungen Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen der Kongressteilnehmer ohne Vergütung für die abgebildeten Personen herzustellen und in jeder Art und Weise umfassend in allen bekannten und zukünftigen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zur Berichterstattung in allen Medien eingeschlossen Internet, Social Media, auf Bild-, Ton-, Bildton-, oder Datenträgern, in Film- und Funksendungen sowie zur Bewerbung von Veranstaltungen der TUC, zur Sponsorenakquise und zu allen sonstigen Geschäftstätigkeiten der TUC. Die Kongressteilnehmer stimmen unwiderruflich der inhaltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkten Verwertung dieser Aufzeichnungen vorbehaltlos zu. Sämtliche Rechte dürfen auch zu vorstehenden Zwecken auf Dritte übertragen werden.

8 Sicherheitsbestimmungen

Es gilt grundsätzlich die Sächsische Versammlungsstättenverordnung. Die vom Baugenehmigungsamt der Stadt Chemnitz genehmigten Belegungs- und Nutzungspläne sind strikt einzuhalten. Flucht- und Rettungswege sind frei zu halten.

9 Hausrecht

9.1 Die TUC übt auf dem Gelände und in den Räumen der Technischen Universität Chemnitz das Hausrecht aus. Sie ist berechtigt, Hausverweise und –verbote auszusprechen oder andere geeignete Maßnahmen im Rahmen dieses Hausrechts zu ergreifen. Insbesondere können Kongressteilnehmer aus Veranstaltungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher belästigen oder in sonstiger und erheblicher Weise oder wiederholt gegen die Benutzungsbestimmungen verstoßen haben. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass der Kongressteilnehmer die Veranstaltung stören oder andere Besucher belästigen wird. Eine Erstattung des Kartenpreises erfolgt in diesen Fällen nicht.

9.2 Kongressteilnehmern kann außerdem der Zutritt zu Veranstaltungen der TUC, die nicht auf dem Gelände oder den Räumen der Technischen Universität Chemnitz stattfinden, verweigert werden, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Veranstaltungen stören oder andere Kongressteilnehmer belästigen. Außerdem können Kongressteilnehmer aus Veranstaltungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher belästigen oder in sonstiger und erheblicher Weise oder wiederholt gegen die Benutzungsbestimmungen verstoßen haben. Eine Erstattung des Kartenpreises erfolgt in diesen Fällen nicht.

9.3 Technische Geräte, insbesondere Mobilfunkgeräte, Pager und Uhren mit akustischem Zeitsignal sind während der Veranstaltungen in den Veranstaltungsräumen auszuschalten.

9.4 Die Mitnahme von Speisen und Getränken in die Veranstaltungsräume und der dortige Verzehr sind in der Regel nicht gestattet. Lediglich in den dafür vorgesehenen Veranstaltungsräumen kann hiervon abgewichen werden.

9.5 Das Rauchen ist in den Räumen der TUC untersagt und auf den Außenflächen nur in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet.

9.6 Sofern der Eintritt zu der Veranstaltung an einen bestimmten Platz gebunden ist, darf der Kongressteilnehmer lediglich den auf seiner Eintrittskarte ausgewiesenen Platz einnehmen. Hat der Kongressteilnehmer einen Platz eingenommen, für den er keine gültige Eintrittskarte besitzt, kann die TUC entweder den ggf. anfallenden Differenzbetrag erheben oder den Kongressteilnehmer des Platzes verweisen oder den Kongressteilnehmer auch der Veranstaltung verweisen.

9.7 Das private Anbieten und Weiterveräußern von Eintrittskarten auf dem Gelände oder in den Räumen der Technischen Universität Chemnitz ist untersagt.

9.8 Den Anweisungen des Personals der TUC ist Folge zu leisten.

10 Haftung / Absage der Veranstaltung, Höhere Gewalt, wichtige Gründe

10.1 Für Schäden jeder Art, die ein Kongressteilnehmer in den Räumen oder auf dem Gelände der TUC und/oder sonstigem Veranstaltungsort erleidet, haftet die TUC, ihre Vertreter und ihre Erfüllungsgehilfen nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Fall grober Fahrlässigkeit ist die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen.

10.2 Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, Streik, politischer Ereignisse oder sonstiger wichtiger Gründe nicht durchgeführt

werden, sind Schadenersatzansprüche der Kongressteilnehmer gegenüber der TUC, gleich welcher Art, ausgeschlossen.

10.3 Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Die TUC haftet insoweit weder für die ständige noch ununterbrochene Verfügbarkeit der Webseite und der dort angebotenen Dienstleistung.

10.4 Die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffer 10.1 bis 10.3 gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei zwingender gesetzlicher Haftung. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

11 Jugendschutz

Für die Veranstaltung gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit.

12 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen nicht. Die Bestimmung soll vielmehr rückwirkend durch eine Regelung ersetzt werden, die rechtlich zulässig ist und in ihrem Gehalt der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

13 Anwendbares Recht / Sonstiges

13.1 Die Vertragssprache ist deutsch.

13.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht ohne Anwendung kollisionsrechtlicher Vorschriften und des UN-Kaufrechts.

13.3 Gerichtsstand und Erfüllungsort sind soweit gesetzlich zulässig Chemnitz.

13.4 Die TUC behält sich vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern.

Stand: 15.02.2017