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Studiengangmonitoring

Studiengangmonitoring

Das Qualitätsmanagementsystem der TU Chemnitz unterscheidet zwischen kontinuierlichem Monitoring und anlassbezogenem Monitoring. Die Anforderungen an ein kontinuierliches Monitoring sind in §§14, 17, 18, SächsStudAkkVO bzw. der Begründung der entsprechenden Paragraphen der MRVO geregelt und erläutert. Das kontinuierliche Monitoring besteht in einer jährlichen Bewertung von Studiengängen beginnend mit der Durchführung von TUCpanel, einem eigens entwickelten quantitativen Messinstrument zur Studiensituation. Die Ergebnisse von TUCpanel werden für alle Studiengänge einzeln zusammengefasst und mit einigen Kennzahlen den jeweilig verantwortlichen Studienkommissionen zur Verfügung gestellt. Diese diskutieren die Ergebnisse und halten die Bewertung des Studiengangs und möglicherweise notwendige Maßnahmen im Auswertungsprotokoll fest. Die möglichen Maßnahmen sind vielfältig und können beispielsweise auch den Einsatz von anlassbezogenen Monitoringinstrumenten wie der Lehrevaluation beinhalten. Das Auswertungsprotokoll wird später mehrfach wieder eingesetzt im Rahmen des Lehrberichts oder der Internen Akkreditierung.

Für Studiengänge, die zu wenig Studierende haben, um eine anonyme Auswertung zu garantieren, wird alternativ das qualitative Messinstrument TUCtap eingesetzt. Es ermöglicht auch bei kleinen Gruppen datenschutzrechtlich unbedenkliche und dennoch aussagekräftige Ergebnisse.