Lehrbericht
Das Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz fordert die Erstellung eines Lehrberichtes aller zwei Jahre durch den Dekan. Der Lehrbericht soll dem Rektor vorgelegt werden (vgl. § 9 Abs. 3 Satz 1 SächsHFG). In der Evaluationsordnung der TU Chemnitz sind die gesetzlichen Vorgaben aufgenommen (vgl. § 7 Evaluationsordnung der TU Chemnitz). Darüber hinaus beinhaltet der Lehrbericht Angaben zur Durchführung sowie Anzahl und Häufigkeit von Lehrveranstaltungsevaluation und zum Umgang mit den Ergebnissen (vgl. § 6 Abs. 2 und Abs. 5 ebd.). Absehbare Veränderungen im Lehrangebot können ebenfalls in den Lehrbericht zur frühzeitigen Information transparent gemacht werden. Der Senat bestätigte die Vorlage für den Lehrbericht in seiner Sitzung am 03.12.2019.
Der nächste Lehrbericht ist dem Rektor am 30.04.2024 vorzulegen.
- Sächsisches Hochschulgesetz (Sachsen 31.05.2023, Fassung vom 31.01.2024)
- Evaluationsordnung.pdf (TUC 25.06.2019)